Turnierordnung 2016

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D E U T S C H E R  B R I D G E – V E R B A N D e. V.

Turnierordnung 2016

erlassen und herausgegeben vom Deutschen Bridge-Verband e.V.

bearbeitet von Peter Eidt, Robert Maybach und Ulf Schäfer

Erste Ausgabe.

Präambel

I. Die vom DBV und seinen Mitgliedsvereinen veranstalteten Bridgeturniere dienen dem Zweck, das Bridgespiel als Geistessport zu fördern und zu pflegen, die Spielstärke der Vereinsmitglieder im fairen Wettkampf zu heben und die besten Spieler für die Vertretung des DBV auf internationalen Turnieren zu ermitteln.

II. Die Turniere sind nach den in dieser TO festgelegten Bestimmungen durchzuführen. Darüber hinaus können für einzelne Turniere zusätzliche Durchführungsbestimmungen festgelegt werden. Sofern diese Bestimmungen Regelungen enthalten, die von dieser TO abweichen, ist zuvor die Zustimmung des Präsidiums des DBV, vertreten durch den Vizepräsidenten, Ressort Sport, einzuholen.

III. Bei der Wortwahl der Begriffe „Spieler“, „Partner“, „Turnierleiter“, „Teilnehmer“, „Gegner“, „Gegenspieler“ usw. in dieser TO ist die männliche Form nicht geschlechtsspezifisch zu verstehen.

IV. Bei der Wortwahl „darf“, „soll“, „sollte“, „muss“, „darf nicht“, u. ä. gelten die gleichen Unterscheidungsmerkmale und Intentionen wie in der Einführung zu den TBR beschrieben.

V. Wenn diese TO bei der Reizung eine Ansage B auf eine Ansage A beschreibt, so ist damit gemeint, dass zwischen A und B – wenn überhaupt – nur Pass vorkommt.

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1: Geltungsbereich

Diese TO mit ihren Anlagen ergänzt die jeweils gültigen TBR der WBF für den Bereich des DBV. Die TO gilt ohne Einschränkung für alle Turniere, die

1. vom DBV;

2. von einem RV des DBV;

3. von einem dem DBV angeschlossenen Verein; oder

4. von einem durch den DBV lizenzierten Reiseveranstalter

 

auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland veranstaltet werden (vgl. § 80 A1(c) TBR).

§ 2: Einteilung der Turniere

Im Bereich des DBV gibt es die folgenden Turnierformen:

1. Club-(Übungs-)Turniere sowie Vergleichskämpfe, an denen die Mitglieder des veranstaltenden Vereins bzw. der mitwirkenden Vereine teilnahmeberechtigt sind. Bei Clubturnieren sollten Gastspieler nach Möglichkeit zugelassen werden, insbesondere wenn sie Mitglied eines anderen Mitgliedsvereins des DBV sind.

2. RV-Turniere, bei denen der RV die Teilnahme auf Mitglieder seiner Mitgliedsvereine beschränken kann.

3. DBV-Turniere (so genannte Verbandsturniere), die grundsätzlich für in- und ausländische Spieler offen sind – vorbehaltlich der Teilnahmebeschränkungen nach § 6. Der Turnierveranstalter kann die Teilnahme jedoch auf Mitglieder von Mitgliedsvereinen des DBV beschränken.

4. Turniere um eine Deutsche Meisterschaft und Qualifikationen für internationale Meisterschaften, die ausschließlich vom DBV oder einem vom DBV ausdrücklich mit der Durchführung beauftragten RV oder Mitgliedsverein veranstaltet werden. Die Teilnahmevoraussetzungen und die Austragungsmodalitäten dieser Meisterschaftsturniere bestimmt der DBV. Grundsätzlich sind nur Mitglieder der Mitgliedsvereine des DBV teilnahmeberechtigt; im Falle ausländischer oder staatenloser Mitglieder ist weitere Voraussetzung, dass sie ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Deutschland haben und die Mitgliedschaft seit mindestens einem Jahr ununterbrochen besteht (für die Teilnahme in der Deutschen Nationalmannschaft an offiziellen internationalen Wettkämpfen gelten die Bestimmungen von WBF und EBL). Das Präsidium des DBV kann, ohne dass darauf ein Rechtsanspruch besteht, Ausnahmegenehmigungen erteilen.

5. Turniere bei Reiseveranstaltungen der vom DBV anerkannten Veranstalter, zu denen Gastspieler zugelassen werden sollten, insbesondere wenn sie Mitglieder eines Mitgliedsvereins des DBV sind.

§ 3: Arten von Turnieren

(1) Alle Turniere nach § 2 können wahlweise als Individual-, Paar- oder Teamturnier ausgetragen werden. Die Teilnehmer spielen bis auf Vergleichskämpfe, DBV-Vereinspokal und Teamliga für sich selbst; für diese Turniere liegt die Verantwortung für die Aufstellung der Spieler, Paare oder Teams beim jeweiligen Mitgliedsverein.

(2) Die Teilnahmeberechtigung kann auf Damen, Herren, Junioren, Senioren, Mixed-Partnerschaften oder anderes eingeschränkt werden. Für Turniere nach § 2 Nr.4 gilt ein Spieler

1. als Junior, wenn er im vorangegangenen Kalenderjahr sein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

2. als Senior, wenn er im vorangegangenen Kalenderjahr mindestens sein 59. Lebensjahr vollendet hat.

§ 4: Ausschreibung der Turniere

(1) Für alle Turniere gemäß § 2 Nr.2 bis 4 ist eine ordnungsgemäße Ausschreibung entweder durch ein Inserat in der offiziellen Verbandszeitschrift des DBV oder durch den Versand von Einladungsschreiben bzw. Publikation des RV bekannt zu geben. Sie muss mindestens enthalten: die Art des Turniers nach § 3, Ort und Zeit der Austragung, den Namen des Turnierleiters, Kostenbeitrag mit ggf. Verzehrkosten sowie die Annahmestelle für Meldungen. Weiterhin sind Meldeschluss, Systemkategorie gemäß Anhang B sowie Art der vorgeschriebenen Konventionskarte (siehe § 14 Abs.1) aufzuführen. Geplante Liveübertragungen sollen ebenfalls in der Ausschreibung bekannt gegeben werden.

Bezüglich der Wahl des Turnierleiters gilt § 4 TLO.

(2) Alle Turniere gemäß § 2 Nr.2 und 3 sind rechtzeitig bei der Geschäftsstelle des DBV zur Eintragung in den Turnierkalender anzumelden. Das Präsidium des DBV, vertreten durch den Vizepräsidenten, Ressort Geschäftsführung / Verwaltung, ist berechtigt, die Genehmigung eines Turniers an einem bestimmten Tag zu verweigern, wenn ihm dies zur Vermeidung einer Kollision mit einem anderen bereits vorgemerkten Turnier oder einer nationalen Meisterschaft notwendig erscheint. RV-Turniere (hierzu zählen auch die Liga-Spieltage) dürfen an Terminen deutscher Meisterschaften (mit Ausnahme der Bundesliga) nur mit Zustimmung des DBV ausgeschrieben werden.

§ 5: Klasseneinteilung

(1) Ziel Mit einer Klasseneinteilung vor Turnierbeginn oder während des Turniers soll erreicht werden, dass in jeder Klasse Teilnehmer von etwa gleicher Spielstärke gegeneinander antreten, sodass das Resultat in jeder Klasse des Turniers möglichst offen ist.

(2) Wahlrecht der Teilnehmer Jedes Paar bzw. Team wählt bei der Anmeldung die gewünschte Klasse nach Einschätzung der eigenen Spielstärke. Diesem Wunsch soll der Turnierveranstalter in der Regel entsprechen, es sei denn, Abs.3 oder 4 finden Anwendung.

(3) Änderungsrecht des Turnierveranstalters

1. Ist der Turnierveranstalter davon überzeugt, dass ein gemeldetes Paar bzw. Team eine unrealistische Selbsteinschätzung vorgenommen hat, so kann er dieses Paar bzw. Team in eine andere Klasse einteilen. Das betroffene Paar bzw. Team soll hiervon möglichst rechtzeitig vor dem Turnier unterrichtet werden, sodass es die Möglichkeit hat, die Teilnahme am Turnier unter diesen geänderten Gegebenheiten abzusagen.

2. Sind aus abwicklungstechnischen Gründen des Turniers Änderungen der Klasseneinteilung für ein oder mehrere Paare oder Teams erforderlich, so kann ein Turnierveranstalter diese auch kurzfristig vor Turnierbeginn vornehmen. Dies soll möglichst im Einvernehmen mit den Betroffenen geschehen; jeder Teilnehmer ist jedoch verpflichtet, eine Umplatzierung auch ohne sein Einverständnis zu akzeptieren. Eine solche Änderung der Klasseneinteilung berechtigt nicht zur Rücknahme der Anmeldung zum Turnier.

(4) Aufstieg / Abstieg Gehört das Turnier zu einer Turnierserie, bei der in vorgegebenem Rhythmus (z. B. wöchentlich, monatlich oder jährlich) Änderungen der Klasseneinteilung durch Auf- bzw. Abstieg vorgenommen werden, so darf der Turnierveranstalter von seinem Änderungsrecht nach Abs.3 Nr.1 gegen den Willen eines Paares bzw. Teams keinen Gebrauch machen, sofern das Paar bzw. Team in unveränderter Aufstellung antritt.

§ 6: Meldeverfahren

(1) Die Zulassung zu den Turnieren erfolgt durch den Turnierveranstalter. Es sollte jeder zugelassen werden, der nicht generell oder für das ausgeschriebene Turnier gesperrt ist, die Teilnahmebedingungen erfüllt und seine Meldung bei der in der Ausschreibung angegebenen Stelle bis zum Meldeschluss vollständig in der vorgeschriebenen Form eingereicht hat.

(2) Es liegt insbesondere im Ermessen des Turnierveranstalters, Spieler nicht zuzulassen, die

1. in den vergangenen 12 Monaten einen Verweis erhalten haben oder wegen Verstoßes gegen die Richtlinien gemäß Anhang A diszipliniert wurden;

2. von einem Turnier oder einem Teil desselben ausgeschlossen wurden;

3. bei einem Turnier disqualifiziert wurden; oder die

4. von einem Disziplinargericht gesperrt wurden;

5. sich bei einem Turnier nach § 2 Nr.2 bis 4 nicht rechtzeitig oder nicht wirksam abgemeldet haben.

(3) Eine Bestätigung der Anmeldung von Seiten des Turnierveranstalters ist im Falle form- und fristgemäßer Meldungen nicht erforderlich. Der Turnierveranstalter kann die Annahme nach Meldeschluss eingehender Meldungen ohne Begründung ablehnen; eine Absage sollte in diesem Fall dem Meldenden mitgeteilt werden.

§ 7: Kostenbeitrag

Der Turnierveranstalter kann einen Beitrag zur Deckung der Kosten erheben. Junioren im Sinne von § 3 Abs.2 Nr.1 sollen nur einen verringerten Kostenbeitrag zahlen. Gleiches gilt in anderen begründeten Ausnahmefällen. Der Kostenbeitrag ist auch dann zu entrichten, wenn zu einem Turnier gemeldete Teilnehmer ohne ordnungsgemäße Abmeldung nicht antreten. Eine Ahndung durch das zuständige Disziplinargericht bleibt hiervon unberührt.

 

§ 8: Pflichten der Teilnehmer

(1) Mit ihrer Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmer an einem Turnier, das Regelwerk des DBV mit den Bestimmungen der TBR, der Satzung und sämtlichen Ordnungen des DBV anzuerkennen. Sie haben uneingeschränkt die Anordnungen des Turnierleiters zu befolgen und zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Turniers beizutragen.

(2) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, gegen jeden Gegner zu spielen (bei Individualturnieren auch mit jedem Partner). Die Weigerung, gegen bzw. mit einem bestimmten Spieler anzutreten, sowie vorzeitiges Verlassen des Turniers ohne ausreichenden Grund gilt als grobe Unsportlichkeit und führt regelmäßig zur Disqualifikation.

(3) Es gilt als Unsportlichkeit, wenn ein Teilnehmer eine Turnierregel oder Ordnungsvorschrift absichtlich verletzt, selbst wenn er bereit ist, die entsprechende Strafe auf sich zu nehmen, oder wenn er an einem offensichtlich falschen Ergebnis festzuhalten versucht.

(4) Bluffs oder andere Aktionen, die offenkundig den Zweck verfolgen, dem Gegner zu einem guten Score zu verhelfen, oder die erkennbares Desinteresse am weiteren Verlauf des Turniers offenbaren, sind unsportlich und sollen vom Turnierleiter disziplinarisch geahndet werden.

(5) Das Vergleichen von Ergebnissen oder die Diskussion über Spiele des laufenden Durchgangs mit anderen Teilnehmern oder in deren Gegenwart ist grob unsportlich und soll durch den Turnierleiter oder das TSG disziplinarisch geahndet werden.

(6) Die Teilnehmer verpflichten sich mit der Anmeldung zu einem Turnier, Titel, Preise und CP wieder zurückzugeben, wenn in einem Protestverfahren die übergeordnete Rechtsinstanz eine Entscheidung trifft, die eine Änderung der Platzierung zur Folge hat.

(7) Die Teilnehmer erklären sich mit der Anmeldung einverstanden, dass eine Liveübertragung (z. B. Vuegraph, Internetübertragung) von ihrem Tisch stattfindet.

(8) Jeder Spieler kann Zuschauer bitten, den Tisch zu verlassen, ohne dafür einen Grund angeben zu müssen. Der Turnierleiter ist verpflichtet, dies durchzusetzen. Dieses gilt nicht für vom Turnierleiter oder vom Turnierveranstalter eingesetzte Beobachter. Bei Teamturnieren nach § 2 Nr.3 und 4 gilt die vorstehende Regelung für den offenen Raum nicht.

(9) Wenn ein Spieler gemäß § 7 B1 TBR eine Hand, die er noch zu spielen hat, dem Fach entnimmt, das seiner Himmelsrichtung entspricht, so muss mindestens ein Spieler jeder Seite oder der Turnierleiter anwesend sein.

§ 9: Turnierleiter, Turnierschiedsgericht

(1) Für jedes Turnier hat der Turnierveranstalter einen Turnierleiter zu bestellen, der gemäß der jeweils gültigen TLO berechtigt ist, das betreffende Turnier zu leiten. Der Turnierleiter ist der offizielle Vertreter des Turnierveranstalters. Eine entsprechende Kleidung sowie höfliches und korrektes Auftreten werden insbesondere vom ihm gefordert. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die TBR und diese TO einschließlich sämtlicher Anhänge zur Einsichtnahme durch die Turnierteilnehmer zur Verfügung stehen.

Der Turnierleiter hat darauf zu achten, dass der Turnierveranstalter von Turnieren gemäß § 2 Nr.2 bis 4 vor Beginn des Turniers ein TSG beruft, das aus mindestens fünf sachkundigen Personen bestehen sollte. Der Turnierveranstalter kann die Berufung durch den Turnierleiter durchführen lassen. Der Turnierveranstalter kann in begründeten Ausnahmefällen mit der Ausschreibung festlegen, dass es kein TSG gibt, sofern die Turnierleitung aus mindestens drei Turnierleitern besteht und diese Entscheidungen gemeinsam treffen.

(2) Das TSG übt neben dem Turnierleiter die Disziplinarbefugnis aus und hat über die Proteste zu befinden, die gegen Entscheidungen des Turnierleiters eingelegt werden. Jeweils drei unbefangene Mitglieder des TSG bilden ein Gremium. Das TSG muss den Turnierleiter und soll die beteiligten Parteien anhören; § 93 TBR sowie die VO sind zu beachten. Nach Ende des Turniers dürfen die Mitglieder des TSG nicht ohne ausdrückliches Einverständnis des Turnierleiters abreisen.

(3) Bei Turnieren gemäß § 2 Nr.3 und 4 darf der Turnierleiter nicht, bei Turnieren gemäß § 2 Nr.2 sollte er nicht mitspielen. Besteht die Turnierleitung aus mehreren Personen, können alle, ausgenommen der Hauptturnierleiter, vorübergehend für einen verhinderten Spieler eintreten (§ 24 und § 34 Abs.2), jedoch längstens bis zum Ende des laufenden Durchgangs.

(4) Die Rechte und Pflichten des Turnierleiters sind in § 81 TBR festgelegt. Die folgenden Bestimmungen ergänzen diesen Paragraphen der TBR:

1. Oberste Pflicht des Turnierleiters ist es, für einen geregelten Ablauf des Turniers zu sorgen. Er ist insbesondere für die Auswahl des Movements und die Anordnung der Tische verantwortlich. Er soll dabei beachten, dass bei Turnieren gemäß § 2 Nr.3 und 4 während eines laufenden Durchgangs keine Pausen (Kaffeepausen, Rauchpausen usw.) eingelegt werden, bei denen die Teilnehmer den Tisch verlassen dürfen. Hiervon ausgenommen sind Barometerturniere.

2. Wird der Turnierleiter zu einer Entscheidung gerufen, soll er die TBR zur Hand haben. Er soll zunächst die Tatsachen feststellen und dann jene Regel(n) bekannt geben, auf die er seine Entscheidung stützt. Er hat die Regel(n) vorzulesen, wenn eine der Parteien dies verlangt oder der Entscheidung widerspricht.

3. Der Turnierleiter ist verpflichtet, gegen unsportliches Verhalten von Teilnehmern disziplinarisch vorzugehen, auch dann, wenn er nicht explizit gerufen wurde. Jedes grob unsportliche Verhalten eines Teilnehmers hat er dem Disziplinaranwalt anzuzeigen.

4. Der Turnierleiter ist berechtigt, Zuschauer von einem Tisch, einem Raum oder dem ganzen Turnier auszuschließen, wenn es ihm für den geordneten Turnierablauf erforderlich erscheint.

(5) Ist bei einem Teammatch kein Turnierleiter anwesend (z. B. bei privat gespielten Teamliga- oder DBV-Pokalmatches) oder erklärt er sich außerstande, eine Entscheidung zu treffen (z. B. Hilfsturnierleiter, der nur für Wechsel der Boards, Listenführung und einfache Regelentscheidungen zuständig ist), so haben sich die beiden Kapitäne auf einen Turnierleiter zu einigen, den sie fernmündlich oder schriftlich befragen. Die RV können abweichende Regelungen treffen. Im Zweifel ist der jeweilige Liga-Obmann zuständig.

§ 10: Rauchen und Alkoholkonsum

(1) Bei Turnieren gemäß § 2 Nr.4 darf im Spielraum nicht geraucht werden, dies gilt auch für elektronische Zigaretten. Während der Spielzeiten ist der Konsum alkoholischer Getränke für die Spieler verboten; gleiches gilt auch für Zuschauer im Spielsaal.

Dieses gilt für den Vereinspokal ab der Zwischenrunde und für die Bundesligen ab der Aufstiegsrunde zur dritten Bundesliga jeweils ab einer Stunde vor Turnierbeginn bis zum Ende aller Matches des jeweiligen Wochenendes bzw. bis zur Siegerehrung für den jeweiligen Wettbewerb. Satz 2 findet bei mehrtägigen Turnieren entsprechende Anwendung.

(2) Im Übrigen, obliegt die Entscheidung und die Regelung über das Rauchen und den Alkoholkonsum im Spielsaal dem Turnierveranstalter. Sollte ein Rauchen im Spielsaal teilweise oder ganz erlaubt sein, so ist darauf in der Ausschreibung deutlich hinzuweisen.

§ 11: Regulierende Instanz

(1) Die WBF bietet den nationalen Organisationen in einigen Punkten der TBR die Möglichkeit, regulierend einzugreifen. Nachfolgend sind die Regelungen aufgeführt, bei denen der DBV vom Recht der Regulierenden Instanz Gebrauch gemacht hat:

1. Methoden für die Abgabe von Geboten: Dies wird in § 18 geregelt.

2. Vorschriften für schriftliche Auskünfte: Bei der Benutzung von Screens gelten die Bestimmungen des § 19.

3. Lesen der eigenen Konventionskarte: Abweichend von der TBR ist es Paaren, die gegen ein Hochkünstliches System spielen, erlaubt, die Gegenmaßnahmen am Tisch zu verwenden, sofern der Turnierveranstalter dies gemäß § 2 Anhang B festlegt hat.

4. Bekanntmachung der Partnerschaftsvereinbarungen vor Spielbeginn: Die Bekanntmachung von Partnerschaftsvereinbarungen ist in § 14 geregelt.

5. Veränderung des Systems im Anschluss an Fragen, Antworten oder Regelwidrigkeiten: Es ist verboten, das System während eines Boards im Anschluss an Fragen, Antworten oder Regelwidrigkeiten der eigenen Seite zu verändern.

6. Befragen der Gegenspieler nach Revoke: Die Gegenspieler dürfen sich nicht gegenseitig nach einem möglichen Revoke fragen. Wird dennoch von einem Gegenspieler regelwidrig auf ein unvollendetes Revoke des Partners aufmerksam gemacht, muss der Spieler, der das Revoke begangen hat, die Karte, die zum Revokestich gespielt wurde, durch eine ordnungsgemäße Karte ersetzen und die Rektifikationen des § 64 TBR finden Anwendung, als ob das Revoke vollendet gewesen wäre.

7. Zwangspausen: Zwangspausen im ersten Stich und bei der Abgabe von Geboten im Sprung sind in § 17 geregelt.

Bei Turnieren mit internationaler Beteiligung dürfen abweichend von obigen Regelungen auch die Regelungen der EBL zum Einsatz kommen. Abweichungen zu obigen Regelungen müssen in der Ausschreibung explizit genannt werden.

(2) Trägt eine Organisation eines anderen nationalen Bridge-Verbandes ein Turnier oder eine Veranstaltung auf deutschem Boden aus, so weist der DBV diesem Turnier bzw. dieser Veranstaltung die Befugnisse der regulierenden Instanz des entsprechenden Verbandes zu (siehe § 80 A3 TBR).

II. Durchführungsbestimmungen

§ 12: Sprache

Bei allen Turnieren ist Deutsch die offizielle Sprache. Vom Aufnehmen der Karten des ersten Boards einer Runde bis zum Einstecken der Karten des letzten Boards einer Runde darf nur Deutsch gesprochen werden, es sei denn, alle Beteiligten einigen sich darauf, auf eigenes Risiko eine andere Sprache zu verwenden. Es werden grundsätzlich keine berichtigten Scores auf Grund von Missverständnissen durch Verwendung einer Sprache außer Deutsch zuerkannt mit Ausnahme von Turnieren, bei denen der Turnierveranstalter aufgrund der internationalen Beteiligung auch eine andere Sprache zugelassen hat.

§ 13: Systeme und Konventionen

Maßgebend für die Zulässigkeit von Systemen und Konventionen ist die ZSuK (Anhang B).

§ 14: Konventionskarten

(1) Folgende Konventionskarten (Muster der bei Verabschiedung dieser TO aktuellen Versionen siehe Anhang C) stehen zur Verfügung:

1. Minikonventionskarte

2. Deutsche Konventionskarte

3. International-Convention-Card

Die jeweils aktuellen Versionen der Konventionskarten können auf der Homepage des DBV eingesehen und von dort heruntergeladen werden.

(2) Bei allen Turnieren legt der Turnierveranstalter die zu verwendende Konventionskarte fest. Bei Turnieren, bei denen Hochkünstliche Systeme gespielt werden dürfen, sind zusätzlich die gesonderten Bestimmungen gemäß Anhang B zu beachten.

(3) Bei allen Paar- oder Teamturnieren hat jedes Paar unaufgefordert vor Beginn der Reizung dem Gegner eine vollständig ausgefüllte Konventionskarte in doppelter Ausfertigung vorzulegen. Bei Turnieren nach § 2 Nr.1 und 5 kann der Turnierveranstalter Ausnahmen von dieser Verpflichtung zulassen. Bei Turnieren nach § 2 Nr.3 und 4 kann der Turnierleiter ausländischen Turnierteilnehmern die Verwendung anderer Konventionskarten gestatten, wenn sie verständlich sind und im Informationsgehalt der DBV-Karte entsprechen.

(4) Legt ein Paar keine oder eine unvollständig ausgefüllte Konventionskarte vor, so kann es sich bei Anwendung einer Konvention ins Unrecht setzen. Wird ein Paar durch die Anwendung nicht offengelegter Konventionen geschädigt, so soll der Turnierleiter die Anwendung der betreffenden Konvention für unzulässig erklären und er soll einen berichtigten Score zuweisen.

(5) Beim Ausfüllen der Konventionskarte sind ausschließlich allgemein verständliche Bezeichnungen und Internationale Punkte (A = 4, K = 3, D = 2, B = 1) zu verwenden. Nicht allgemein bekannte Konventionen müssen nachvollziehbar beschrieben und nicht nur dem Namen nach genannt werden. Reicht der Platz auf der Konventionskarte für die notwendigen Angaben nicht aus, sollen diese Informationen in einer Anlage der Konventionskarte beigelegt werden.

(6) Systembeschreibungen werden nur dann uneingeschränkt als Beweismittel zugelassen, wenn sie vor Durchgangsbeginn beim Turnierleiter hinterlegt werden. Ungeachtet dessen darf der Turnierleiter trotz einer verspäteten Einreichung diese als Hilfsmittel nach seinem Ermessen sowohl verwenden als auch ablehnen.

§ 15: Sofortauskünfte und Alertieren

(1) Die Gegner sollen durch das korrekte Alertieren vor Schaden infolge Unkenntnis einer besonderen Partnerschaftsvereinbarung bewahrt werden. Um das Übermitteln unerlaubter Informationen durch Fragen zu vermeiden und um Zeit zu sparen, wird die Prozedur „Alert – Frage – Auskunft“ in einigen Standardsituationen durch „Sofortauskünfte“ des Partners ergänzt, die den Gegnern für deren Reizung relevante Informationen übermitteln.

Das Alertieren ersetzt nicht das Vorhandensein der vorgeschriebenen Konventionskarten. Andererseits befreit ein Alert oder sein Unterbleiben den Gegner nicht von der Beachtung seiner eigenen Sorgfaltspflicht im Sinne eines sportlichen Wettkampfs. Auch haben die Gegner das Übermitteln unerlaubter Informationen durch unnötige Fragen zu vermeiden; vgl. Abs.4.

(2) In folgenden Situationen hat immer entweder eine Sofortauskunft oder ein Alert zu erfolgen:

1. Eröffnung 1 in Unterfarbe

2. Eröffnung 1 SA

3. Eröffnung 2 in Farbe

4. Antworten 2 in Farbe auf 1 SA

Die Details sind in Anhang F zu finden.

(3) Darüber hinaus sind in der 1. Bietrunde (beginnend mit dem 1. Gebot) und danach unterhalb der 4er-Stufe folgende Ansagen zu alertieren:

1. künstliche Gebote (vgl. TBR, Begriffsbestimmungen).

Beispiele:

- Forcierende 1 SA-Antworten auf Eröffnungen mit 1 in Farbe;

- Gebote, die Werte oder Länge in anderen als der genannten Farbe zeigen.

2. Ansagen (auch Pass, Kontra und Rekontra) mit ungewöhnlicher Bedeutung oder solche Ansagen, die auf einer besonderen, ausdrücklichen oder impliziten Partnerschaftsvereinbarung beruhen (vgl. § 40 TBR).

Beispiele:

- Strafkontras auf natürliche Eröffnungen mit 1 oder 2 in Farbe;

- Kontras auf künstliche Gebote, die Werte in einer anderen Farbe zeigen;

- Passe auf gegnerische Gebote, die Werte (in einer Farbe) zeigen.

3. Natürliche Gebote, die von der Stärke her ungewöhnlich sind.

Beispiele:

- Nicht forcierende Sprünge in neuer Farbe als Antwort auf eine Eröffnung oder Gegenreizung;

- Nicht forcierende Farbwechsel einer ungepassten Hand auf eine Eröffnung des Partners mit 1 in Farbe;

- Forcierende einfache Hebungen von Eröffnungen mit 1 in Farbe;

- Ungewöhnlich schwache Sprunghebungen von Eröffnungen oder Gegenreizung.

(4) Nachdem alertiert wurde, steht es dem Gegner frei, ob er sich die Bedeutung der alertierten Ansage erklären lassen möchte (vgl. § 20 F TBR). Jeder Spieler sollte Fragen, bei denen die Antwort keinen Einfluss auf seine Ansage hat, verschieben, bis die Reizung abgeschlossen ist und ggf. der Partner verdeckt ausgespielt hat. Gibt es keine Partnerschaftsvereinbarung (auch keine implizite), so ist nur zur Auskunft zu geben, dass keine Partnerschaftsvereinbarung besteht.

(5) Bei der Verwendung von Screens sind die Modifikationen des § 19 zu beachten.

(6) Veranstalter von Turnieren gemäß § 2 Nr.1 und 5 können ergänzende Regelungen zum Abs.3 treffen. Den Turnierteilnehmern sind diese Regelungen bekannt zu machen.

(7) Für die Jahre 2016 und 2017 gilt eine Eingewöhnungsphase, während der bei versehentlichen Fehlern in der Handhabung der Sofortauskünfte auf die Zuweisung von berichtigten Scores aufgrund von dadurch entstandener unerlaubter Information verzichtet werden soll.

§ 16: Bluffansagen

(1) Ein Bluff ist eine beabsichtigt falsche Blattbeschreibung mit dem Ziel, den Gegner zu täuschen. Gemäß § 40 C TBR sind Bluffs grundsätzlich erlaubt, sofern sie nicht auf einer Partnerschaftsvereinbarung beruhen. Dabei sind jedoch die Einschränkungen der folgenden Absätze zu beachten.

(2) Häufiges Bluffen (mehr als zweimal pro Durchgang) oder wiederholtes Bluffen in derselben Weise führen zu einer impliziten Partnerschaftsvereinbarung. Bei derartigen Bluffs mit Ansagen, die gemäß Anhang B systemgemäß nicht erlaubt sind, hat der Turnierleiter weitere Bluffs dieses Paares in diesem Durchgang zu verbieten. Anderenfalls ordnet der Turnierleiter an, in der betreffenden Situation zu alertieren. Ungewöhnliche Aktionen vom Partner des Bluffenden können den Schluss zulassen, dass hier eine verborgene Partnerschaftsvereinbarung vorliegt. Dies kann je nach Sachlage als unzulässiges System (Anhang B) oder falsche Auskunft (§§ 40 B und 75 B TBR) eingestuft werden.

(3) Im Bereich des DBV soll bei allen Turnieren das in Anhang E abgedruckte Bluffmelde-Formular verwendet werden, um Missbräuche des Rechts zu bluffen ausschließen zu können. Sollte in einem Turnier dieses Formular nicht zur Verfügung stehen, so soll der Turnierleiter das verwendete Schriftstück in Anlehnung an den in Anhang E vorliegenden Abdruck des Formulars gestalten. Die Formulare sind zeitnah durch den Turnierleiter an die Geschäftsstelle des DBV zur Registrierung weiterzuleiten.

§ 17: Überlegungszeit, Stopp-Regel

(1) Der Teiler soll seine erste Ansage erst dann machen, wenn alle Spieler ihre Karten aufgenommen haben.

(2) Der Alleinspieler soll nach dem Aufdecken des Tisches ca. 10 Sekunden warten, bevor er eine Karte spielt; anderenfalls verliert der Alleinspieler seine Rechte aufgrund einer unerlaubten Information infolge einer verzögerten Zugabe seines Gegners. Überlegt der nächste Gegenspieler nach einer zu kurzen Pause des Alleinspielers vor dem Zugeben zum ersten Stich deutlich länger als 10 Sekunden, so stellt dies dennoch eine unerlaubte Information für seinen Partner dar und kann für seine Seite einen korrigierten Score gemäß § 16 TBR zur Folge haben.

(3) Ein Spieler, der ein Eröffnungsgebot auf Zweier- oder höherer Stufe oder ein Sprunggebot im späteren Verlauf der Reizung macht, ist verpflichtet, vor seinem Gebot „Stopp“ zu sagen. Der nächste Spieler sollte erst dann ansagen, wenn derjenige, der „Stopp“ gesagt hat, durch ein „Go“ nach ca. 10 Sekunden die Reizung wieder freigegeben hat. Fragen über die Bedeutung von Geboten sollten in dieser Pause gestellt werden. Wenn ein Spieler eine Ansage macht, bevor die Reizung freigegeben ist, oder wenn er erkennbares Desinteresse zeigt (z. B. Sekunden laut vorzählt), kann der Turnierleiter einen berichtigten Score nach § 16 TBR zuweisen. Unterlässt es ein Spieler „Stopp“ zu sagen oder gibt er die Reizung zu früh wieder frei, so verliert seine Seite das Recht, irgendwelche Ansprüche aus einer übermäßig verzögerten oder überhasteten Ansage eines Gegners herzuleiten. Überlegt der nächste Spieler nach einem Sprunggebot, das ohne ein „Stopp“ abgegeben wurde bzw. nach dem die Reizung zu früh wieder freigegeben wurde, deutlich länger als die vorgesehenen 10 Sekunden, so stellt dies dennoch eine unerlaubte Information für seinen  Partner dar und kann für seine Seite einen korrigierten Score gemäß § 16 TBR zur Folge haben.

(4) Sagt ein Spieler „Stopp“, ohne anschließend ein Sprunggebot abzugeben, so ist die folgende Ansage gültig. Das „Stopp“ kann jedoch eine nicht regelkonforme Information für den Partner darstellen, weshalb der Turnierleiter nach § 16 TBR einen berichtigten Score zuweisen kann, wenn der Partner diese nicht regelkonforme Information zu seinem Vorteil verwendet haben könnte. Die wiederholte oder gar prinzipielle Nichtanwendung der Stoppregel ist vom Turnierleiter disziplinarisch zu ahnden.

§ 18: Bietboxen

(1) Die Verwendung der Bietboxen unterliegt folgenden Bestimmungen:

1. Vorschriften zur Benutzung Jeder Spieler legt die gewählte Ansage in Richtung Tischmitte vor sich hin. Die Bietkarten werden in einer Reihe von links nach rechts horizontal zum Spieler so gelegt, dass sie einander überlagern, aber jede Ansage in der Bietsequenz sichtbar bleibt. Nicht gemachte Ansagen dürfen nicht sichtbar sein, und eine in Unordnung geratene Kartenreihe muss vom betreffenden Spieler unverzüglich geordnet werden. Eine unkorrekt sichtbar gemachte Bietkarte kann einen berichtigten Score zur Folge haben, wenn der Turnierleiter zu der Auffassung kommt, dass ein Gegner dadurch irregeführt wurde oder der Partner eine nicht regelkonforme Information erhalten haben könnte. Nach Ende der Reizung ist den Spielern genügend Zeit zur Betrachtung der Bietkarten zu geben; danach werden alle Bietkarten in die Bietboxen zurückgesteckt. Der Turnierleiter kann anordnen, dass die Bietkarten mit dem Endkontrakt bis zum Ende des Spiels auf dem Tisch liegen bleiben sollen. Es dürfen keine Bietkarten auf dem Tisch liegen, die nicht zur aktuellen Reizung gehören; das gilt auch für Stopp- und Alert-Karten.

2. Gültige Ansagen Eine Ansage gilt als abgegeben, wenn eine Bietkarte offenkundig aus der Bietbox entnommen wurde. Jeder Spieler ist gehalten, seine Entscheidung zu treffen, bevor er irgendeine Karte in der Bietbox berührt. Zwischen Ansagen zu wählen und dabei verschiedene Bietkarten zu berühren, stellt eine nicht regelkonforme Information für den Partner dar und kann einen berichtigten Score gemäß § 16 TBR zur Folge haben.

(2) Die Verwendung der Stopp- und der Alert-Karte unterliegt folgenden Regeln:

1. Stopp-Regel  vor Geboten, die der  Stoppregel nach § 17 unterliegen, hat der betreffende Spieler, anstatt „Stopp“ zu sagen, die Stopp-Karte deutlich sichtbar auf den Tisch zu legen. Die Freigabe der Reizung erfolgt anstelle von „Go“ durch Entfernen der Stopp-Karte. Im Übrigen gilt § 17 entsprechend.

2. Alertieren bei  Ansagen, die der Partner gemäß § 15 alertieren muss, legt er die Alert-Karte auf den Tisch. Dabei hat der Alertierende sicherzustellen, dass die Gegner das Alertieren bemerken. Dazu kann er die Alert-Karte vor den Gegner zu seiner Rechten auf den Tisch legen. Dieser bestätigt das Alertieren, indem er die Alert-Karte zurückgibt. Bei anderen Typen von Bietboxen ist die Aufmerksamkeit der Gegner entsprechend hervorzurufen; auch hier soll eine Bestätigung des Gegners zur Rechten erfolgen.

§ 19: Screens

(1) Die Verwendung von Screens unterliegt den folgenden Bestimmungen:

1. Nord und Ost sitzen auf der einen, Süd und West auf der anderen Seite des Screens. Wenn der Screen eine aufschwingende Klappe besitzt, schwingt diese auf der Süd-West Seite auf.

2. Nord / Süd sind dafür verantwortlich, das Board aufzulegen; der Screen wird geschlossen. Anschließend nimmt jeder Spieler seine Karten aus dem Board.

3. Ansagen werden mit Karten aus der Bietbox gemacht. Jeder Spieler legt seine Ansage auf den Schlitten, der zu diesem Zeitpunkt nur auf seiner Seite des Screens sichtbar ist. Die erste Ansage eines Spielers sollte die linke Begrenzung seines Schlitten-segments berühren; weitere Ansagen werden von links nach rechts so gelegt, dass sie einander überlappen, aber jede Karte der Sequenz sichtbar bleibt. Beim Herausnehmen der Bietkarten aus der Bietbox sowie beim Platzieren der Bietkarten auf dem Schlitten hat jeder Spieler darauf zu achten, so lautlos wie möglich zu verfahren. Eine Ansage gilt als abgegeben, sobald die Bietkarte auf den Schlitten gelegt und losgelassen wurde.

4. Nachdem sein Screenpartner eine gültige Ansage gemacht hat, schiebt Nord bzw. Süd den Schlitten unter dem Screen so weit durch, dass er nur für die Spieler auf der anderen Screenseite sichtbar ist. Diese Prozedur wird wiederholt, bis nach dem abschließenden Pass alle vier Spieler ihre Bietkarten vom Schlitten entfernen.

5. Das erste Ausspiel sollte verdeckt erfolgen. Der Screenpartner des Ausspielenden gibt bekannt, wenn das erste Ausspiel erfolgt ist; ein Gegenspieler öffnet den Screen und das Spiel beginnt.

(2) Bei der Verwendung von Screens sind einige Prozeduren und Regeln wie folgt abgeändert:

1. § 20 TBR: Bezüglich einer Wiederholung der Reizung gilt, dass ein Spieler, bis die Bietkarten vom Schlitten genommen wurden, diese inspizieren kann. Während des ersten Stichs, wenn ein Spieler noch eine Wiederholung der Reizung verlangen kann, aber die Bietkarten bereits vom Schlitten entfernt wurden, erhält er eine schriftliche Wiederholung der Reizung durch seinen Screenpartner. Bezüglich der Erklärung von Partnerschaftsvereinbarungen gilt:

a. Während der Reizung: Ein Spieler kann jederzeit schriftlich von seinem Screenpartner die Erklärung von gegnerischen Ansagen verlangen. Die Antwort erfolgt ebenfalls schriftlich.

b. Während der Spielphase: Fragen erfolgen ebenfalls schriftlich bei geschlossenem Screen. Der Screen wird wieder geöffnet, sobald die schriftliche Antwort erfolgt ist.

Der Turnierleiter hat jede Korrektur eines Ergebnisses zu unterlassen, die aufgrund von Missverständnissen infolge nicht schriftlich erfolgter Fragen oder Antworten reklamiert wird, es sei denn, beide Seiten schildern den fraglichen Sachverhalt übereinstimmend. Andernfalls gilt § 21 A TBR.

2. Für das Alertieren gilt abweichend von den Bestimmungen in § 15 Abs.3:

a. Sofortauskünfte kommen hinter Screens nicht zum Einsatz.

b. Alle alertpflichtigen Ansagen müssen auch oberhalb von 3 SA alertiert werden.

c. Hinter Screens sollte eher großzügig alertiert werden, insbesondere wenn man sich nicht sicher ist, ob der Screenpartner eine Ansage richtig verstehen wird.

3. Ist eine Ansage alertpflichtig, alertiert der Spieler, der sie abgegeben hat, seinen Screenpartner. Nachdem der Schlitten auf die andere Seite geschoben worden ist, alertiert jeder Spieler der empfangenden Seite die alertpflichtige Ansage seines Partners.

4. Bevor eine Regelwidrigkeit durch den Screen geschoben ist, sollen der schuldige Spieler oder sein Screenpartner darauf aufmerksam machen. Regelwidrige Ansagen können nicht angenommen werden und werden ohne weitere Rektifikation richtiggestellt (aber siehe Nr.5b), alle anderen Regelwidrigkeiten sollen berichtigt werden und der Turnierleiter sorgt dafür, dass nur die legale Reizung den Screen passiert. Kein Spieler der anderen Seite wird von dem Vorfall in Kenntnis gesetzt, es sei denn, die Anwendung einer Regel verlangt dies.

5. Jede Regelwidrigkeit, die durch den Screen geschoben worden ist, ist Gegenstand der normalen Regeln, mit den folgenden Ausnahmen:

a. Eine unzulässige Ansage (siehe § 35 TBR) muss korrigiert werden;

b. Begeht ein Spieler eine Regelwidrigkeit und schiebt sein Screenpartner diese versehentlich durch den Screen, so hat der letztere die Regelwidrigkeit in Fällen, wo sonst der linke Gegner sie annehmen kann, für seine Seite angenommen; § 23 TBR kann zur Anwendung kommen.

6. § 41 A TBR: Jeder Spieler soll versuchen, das Sichtbarmachen eines ersten Ausspiels außer Reihenfolge seines Screenpartners zu verhindern. Jedes erste Ausspiel außer Reihenfolge soll ohne weitere Rektifikation zurückgenommen werden, wenn der Screen noch nicht geöffnet wurde. Anderenfalls gilt:

a. Wurde der Screen ohne Mitwirken der alleinspielenden Seite geöffnet (und hat der andere Gegenspieler nicht offen ausgespielt), kommt § 54 TBR zur Anwendung;

b. Wurde der Screen von einem Mitglied der alleinspielenden Seite geöffnet, gilt das Ausspiel als angenommen; der mutmaßliche Alleinspieler wird zum tatsächlichen Alleinspieler. § 23 TBR kann zur Anwendung kommen;

c. Sind beide Ausspiele der gegenspielenden Seite aufgedeckt, wird das falsche Ausspiel zu einer Hauptstrafkarte;

d. Ist eine Karte der alleinspielenden Seite sichtbar geworden, siehe § 48 TBR.

7. § 73 D TBR: Gibt ein Spieler während der Reizphase eine Ansage ungewöhnlich schnell ab, soll sein Screenpartner das Tempo auf die normale Bietgeschwindigkeit zurückbringen, indem er entweder seine eigene Ansage verzögert (d. h. eine Bietkarte vor, aber nicht auf dem Schlitten platziert) oder mit dem Hinüberschieben des Schlittens entsprechend wartet. Ein Verbleiben des Schlittens auf einer Screenseite von bis zu 20 Sekunden (unabhängig davon, ob dies dem üblichen Biettempo entspricht oder nicht) stellt keine unerlaubte Information dar. Die Spieler sind angehalten, das Tempo, in dem der Schlitten auf die andere Screenseite geschoben wird, zu variieren, sodass Pausen von bis zu 20 Sekunden (ggf. auch mehr in unerwarteten Situationen) keine Information entnommen werden kann.

8. § 76 TBR: Zuschauer dürfen nicht beide Seiten des Screens einsehen können.

§ 20: Computerteilungen

(1) In Anwendung von § 6 E TBR dürfen nicht nur handgemischte Verteilungen, sondern auch durch Computerprogramme generierte Verteilungen verwendet werden. Bei der Verwendung computergenerierter Verteilungen sind nachstehende Richtlinien zu beachten.

(2) Sicherheitsvorkehrungen

1. Kein Teilnehmer darf die Verteilungen bereits vor dem Turnier kennen. Es sind geeignete Vorkehrungen zu treffen, um dies sicher zu stellen.

Sollte trotzdem der Turnierleiter der Auffassung sein, dass Verteilungen vor dem Spielen Teilnehmern bekannt sein können, soll er diese nicht mehr spielen lassen bzw. bereits gespielte Boards annullieren.

2. Es darf nicht vorkommen, dass derselbe Satz von Verteilungen zu späterer Zeit nochmals verwendet wird, außer dass bei Turnieren nach § 2 Nr.1 und Nr.5 bewusst Meisterschaftshände eingesetzt werden können. Werden bereits gespielte Hände eingesetzt, dürfen für dieses Turnier aber keine CP vergeben werden.

(3) Auswahl der Verteilungen

1. Jede theoretisch mögliche Verteilung muss generierbar sein.

2. Keine generierte Verteilung darf ausgefiltert werden. Sie sind in der Reihenfolge zu verwenden, in der sie erzeugt wurden.

3. Die Verteilungen sollten, über eine große Anzahl betrachtet, statistischen Tests genügen, insbesondere im Hinblick auf die Verteilung der Farben und die Verteilung von Assen, Königen, Damen und Buben auf die vier Himmelsrichtungen.

§ 21: Rechtsweg, Rechtsmittel

(1) Eröffnung des Rechtswegs, Protestgebühr Die erstinstanzliche Zuständigkeit über den Protest gemäß §§ 92 und 93 TBR gegen Entscheidungen des Turnierleiters, das von den Beteiligten einzuhaltende Verfahren und die gegen die erstinstanzliche Entscheidung zulässigen Rechtsmittel richten sich nach § 6 VO.

(2) Der Turnierleiter hat den Fall auf dem vorgesehenen TSG-Formular (Anhang D) schriftlich festzuhalten und die Protestgebühr (siehe § 4 Abs.2 VO) einzuziehen. Wird der Protest vor Verhandlungsbeginn zurückgenommen, so wird die Protestgebühr zu zwei Dritteln zurückerstattet; ein Drittel steht dem Turnierveranstalter zu. Jeder Protest sollte zeitnah vor dem zuständigen Gremium verhandelt und entschieden werden.

(3) Das Ergebnis eines Rechtsmittels beim zuständigen Gericht beeinflusst das Resultat eines KO-Matches nur, wenn die Entscheidung vor dem planmäßigen Beginn der nächsten Runde getroffen werden kann. Dieses gilt entsprechend bei Turnieren mit Qualifikationsphasen (Urteil erst nach einer Qualifikationsphase) sowie Turnieren nach Schweizer oder Dänischem System (Urteil erst nach dem Match der folgenden Runde).

(4) Im Bereich des DBV sollte bei allen TSG-Verfahren das in Anhang D abgedruckte Formular verwendet werden, um Verfahrensfehler zu vermeiden. Sollte in einem Turnier dieses Formular nicht zur Verfügung stehen, so soll der Turnierleiter das verwendete Schriftstück in Anlehnung an den in Anhang D vorliegenden Abdruck des Formulars gestalten und die Gerichte ebenfalls hierum ersuchen. Die Formulare sind zeitnah durch den Turnierleiter an die Geschäftsstelle des DBV weiterzuleiten.

§ 22: Disziplinarmaßnahmen

(1) Bei einem Verstoß gegen die in §§ 72 ff. TBR festgelegten Verhaltensregeln oder die Richtlinien nach Anhang A sowie bei sonstigem unsportlichen Verhalten ist der Turnierleiter nach § 91 TBR berechtigt und, je nach Schwere des Verstoßes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung verpflichtet, eine der folgenden Disziplinarmaßnahmen zu ergreifen:

1. Verwarnung des / der Schuldigen;

2. Punktabzug für die schuldige Partei;

3. Erteilung eines Verweises an den / die Schuldigen;

4. Ausschluss des / der Schuldigen für den laufenden Durchgang oder einen Teil des Durchgangs;

5. Disqualifikation des Teilnehmers nach Maßgabe des § 91 B TBR.

(2) Jedes TSG wie auch die Disziplinargerichte des DBV, der RV und der Mitgliedsvereine des DBV sind ermächtigt, die in Abs.1 genannten Maßnahmen autonom zu verhängen. Hinsichtlich einer Berufung wird auf § 8 VO verwiesen.

(3) Bei einer Disqualifikation gemäß Abs.1 Nr.5 ist der Fall unmittelbar dem Disziplinaranwalt zur weiteren Bewertung vorzulegen.

(4) Disziplinarmaßnahmen nach Abs.1 Nr.3 bis 5 sind der DBV-Geschäftsstelle zur Weiterleitung an den Disziplinaranwalt zu melden. Das weitere Verfahren richtet sich nach § 5 VO.

III. Bestimmungen für Paar- und Individualturniere

§ 23: Movement

(1) Anzahl Boards pro Runde Bei der Auswahl des Movements soll der Turnierleiter berücksichtigen, dass jedes Paar gegen möglichst viele konkurrierende Paare mindestens zwei Boards spielt. Dazu sollen im Allgemeinen Runden mit zwei Boards gespielt werden; nur bei geringer Teilnehmerzahl (in der betreffenden Klasse) können auch Runden mit drei, vier oder ausnahmsweise mehr Boards gespielt werden, bei Turnieren mit mehreren Durchgängen auch eine unterschiedliche Anzahl von Boards pro Runde in verschiedenen Durchgängen.

(2) Wahl des Movements Bei der Auswahl des Movements ist der Turnierleiter verpflichtet, dafür zu sorgen, dass jedes Paar möglichst viele der im Spiel befindlichen Boards spielt, wobei jedoch die Einfachheit des Ablaufs zu berücksichtigen ist. Ein Movement, bei dem ein Paar weniger als 60% der im Spiel befindlichen Boards spielt, ist unzulässig. Bei geringer Teilnehmerzahl (in der betreffenden Klasse) soll wahlweise ein Howell-, verkürztes Howell-, Mitchell- oder Scrambled-Mitchell-Movement verwendet werden. Bei höherer Teilnehmerzahl muss ein Movement mit mehreren parallel spielenden Abteilungen gewählt werden. Im Allgemeinen wird in diesen Abteilungen ein Mitchell-Movement mit duplizierten Boards oder ein kombiniertes Mitchell-Howell-Movement verwendet.

(3) Setzen von Paaren Bei der Zusammenstellung der Linien hat der Turnierleiter die spielstärksten Paare (ca. 20% aller Paare) gleichmäßig auf die Linien zu verteilen (zu setzen). Wenn in einem Durchgang die Linie nicht ganz durchgespielt wird, so ist darauf zu achten, dass die gesetzten Paare gegeneinander spielen.

(4) Boards pro Durchgang Turniere nach § 2 Nr.3 und 4 müssen, Turniere nach § 2 Nr.2 sollen in mehreren Durchgängen gespielt werden. Dabei sollen pro Durchgang mindestens 10 und in der Regel maximal 33 Boards gespielt werden. In verschiedenen Durchgängen kann die Anzahl der Boards durchaus variieren, bei Turnieren mit Matchpunkt-Abrechnung nach § 78 A TBR und bei Turnieren mit IMPs-across-the-field-Abrechnung sollte jedes Board während des gesamten Turniers (bzw. jeder Phase eines Turniers mit Ausscheidungs- und Finalrunden) jedoch gleich oft gespielt werden, sodass das maximal erzielbare Resultat (Top) für alle Boards gleich ist. Falls dennoch einzelne Boards oder Boards eines ganzen Durchgangs seltener gespielt werden als andere, so sind diese entsprechend § 28 zu bewerten.

(5) Gegen das Movement oder die vom Turnierleiter erstellte Einteilung besteht kein Einspruchs- oder Protestrecht. Bei Verstößen des Turnierleiters gegen Bestimmungen dieser TO hat der Turnierveranstalter das zuständige Präsidiumsmitglied, Ressort Sport, zu unterrichten. Soweit dort vorgesehen, können auch Maßnahmen gemäß der TLO ergriffen werden.

§ 24: Stellvertreter

(1) Wurde ein Spieler gemäß § 91 TBR vom Turnierleiter suspendiert oder fällt ein Spieler während des Turniers wegen akuter Erkrankung oder wegen anderer unvorhersehbarer Umstände aus, so soll der Turnierleiter nach seinem Ermessen einen Spieler als Stellvertreter bestellen (oder ausnahmsweise und so kurz wie möglich selbst einspringen, vgl. aber § 9 Abs.3), falls seiner Meinung nach der angegebene Grund stichhaltig ist. Der Turnierleiter hat nach dem Einsatz eines derartigen Ersatzspielers alsbald das TSG (bzw. die zuständige erste Protestinstanz gemäß VO) zu informieren. Das TSG soll dann das Ergebnis des Turniers bestehen lassen, es sei denn, es ist der Meinung, der Ersatzspieler sei ein wesentlich besserer Spieler als der Ersetzte. Der Turnierleiter kann aber auch das Paar ersatzlos streichen oder durch ein neues Paar ersetzen. Gegen eine Entscheidung des Turnierleiters ist in diesem Fall kein Protest möglich.

(2) Die Rechte von Stellvertretern und vertretenen Spielern sind wie folgt geregelt:

1. In einem Turnier mit nur einem Durchgang scheidet ein Teilnehmer aus, wenn er weniger als 50% der Boards gespielt hat. Der Stellvertreter übernimmt sämtliche Rechte (CP, Preise, Titel), sofern er mehr als 50% der Boards gespielt hat. Haben Stellvertreter und Vorgänger beide genau 50% der Boards gespielt, so erwirbt der Spieler die Rechte, der zuletzt gespielt hat.

2. In einem Turnier mit zwei oder mehr Durchgängen scheidet ein Teilnehmer aus, wenn er für mindestens einen vollen Durchgang einen Stellvertreter hat. Der Stellvertreter kann seinerseits die Rechte nur erwerben, wenn er höchstens einen vollen Durchgang versäumt hat.

3. Kein Spieler darf Stellvertreter sein, der vorher als regulärer Spieler an dem betreffenden Durchgang teilgenommen oder als Zuschauer noch zu spielende Boards gesehen hat.

4. Bei Stellvertretern, die gegen obige Bestimmungen verstoßen oder ohne die Zustimmung des Turnierleiters spielen, scheiden der ursprüngliche Spieler, der Stellvertreter und deren Partner aus.

(3) Scheidet ein Paar ersatzlos aus, so behalten die von ihm erzielten Scores Gültigkeit, sofern das Paar mindestens ein Drittel der insgesamt bei dem Turnier zu spielenden Boards oder einen vollen Durchgang gespielt hat. Andernfalls sind alle Scores dieses Paares zu annullieren. Die Gegner, die gegen das Paar so kein Ergebnis erzielen konnten, erhalten für diese Boards Plusdurchschnitt nach § 28 Abs.5. 24

§ 25: Eintragungen

(1) Bei allen Paar- oder Individualturnieren ist auf dem Boardbegleitzettel jeweils das Diagramm der Austeilung aufzuzeichnen. Bei Turnieren nach § 2 Nr.1 und 5 kann der Turnierveranstalter Ausnahmen von dieser Verpflichtung zulassen.

(2) Für vollständige Eintragungen des Ergebnisses ist der Nord-Spieler verantwortlich, für die Kontrolle der Ost-Spieler. Bei nicht aufzuklärenden Diskrepanzen zwischen Kontrakt / Resultat und Ergebnis in Punkten zählt Letzteres. Falls Eintragungsfehler auf dem Boardbegleitzettel bemerkt werden, soll sofort der Turnierleiter verständigt werden. Es ist verboten, die Scores anderer Paare eigenmächtig zu verbessern oder abzuändern; Verstöße sollen disziplinarisch geahndet werden.

(3) Die Möglichkeiten für nachträgliche Änderungen sind generell in § 79 TBR geregelt. Abweichend davon gilt:

1. Bei Turnieren gemäß § 2 Nr.1 läuft der Berichtigungszeitraum 1 Woche nach Turnierende ab.

2. Bei Turnieren mit mehreren Durchgängen gilt für Durchgänge, die am selben oder an aufeinander folgenden Tagen stattfinden (mit Ausnahme des letzten dieser Durchgänge), dass der Berichtigungszeitraum nicht früher als 15 Minuten vor Beginn des folgenden Durchgangs abläuft.

3. Werden in den letzten 5 Minuten dieser Frist eine oder mehrere Ergebnisänderungen bekanntgegeben, so verlängert sich die ursprüngliche Frist um weitere 5 Minuten.

4. Nach Ende des Turniers kann bei Turnieren gemäß § 2 Nr.2 bis 4 die Frist vorzeitig beendet werden, wenn kein Teilnehmer nach Aufruf durch den Turnierleiter widerspricht. Eine derartige Verkürzung der Frist führt zu einem zeitgleichen Ablauf der Protestfrist.

(4) Die Erfassung des Ergebnisses kann auch mittels digitaler Eingabegeräte erfolgen. Für das Eintragen ist in diesem Fall auch der Nord-Spieler und für die Kontrolle der Ost-Spieler verantwortlich. Hierbei ist nicht nur der Score relevant, sondern auch die Boardnummer und ggf. das exakte Ausspiel. Den Boards kann trotzdem ein Boardbegleitzettel beigefügt werden, welcher Teiler, Gefahrenlage sowie die Verteilung enthält.

§ 26: Turnierauswertung

(1) Score-Verfahren Paar- und Individualturniere können grundsätzlich nach vier verschiedenen Verfahren ausgerechnet werden:

1. Matchpunktverfahren (§ 78 A TBR);

2. Butler-Methode (§ 78 B TBR);

3. IMPs-across-the-field (§ 78 B TBR); oder

4. Gesamtpunktverfahren (§ 78 C TBR).

Das übliche Score-Verfahren ist das Matchpunktverfahren, wobei eine Score-Einheit einem Matchpunkt (MP) entspricht. Das Gesamtpunktverfahren soll nur bei einem nicht-gescrambleten Mitchell-Movement, in dem alle Teilnehmer alle Boards spielen, Anwendung finden. Alle vom Matchpunktverfahren abweichenden Verfahren sind in der Turnier-Ausschreibung ausdrücklich anzukündigen.

(2) Nachkommastellen Für alle Rundungen von Matchpunkten oder IMPs, die sich beispielsweise aus der Berechnung von berichtigten Scores, verfälschten Boards, Strafpunkten, Punktübernahmen aus Qualifikationsrunden o. ä. ergeben, gilt vorbehaltlich besonderer Vorschriften folgende Rundungsanweisung:

1. Bei Abrechnung ohne Computer sollen die Punkte einzelner Boards sowie Strafpunkte auf 1/10 MP / IMP berechnet und die Summen jedes Paares / Spielers für den gesamten Durchgang dann auf volle Punkte gerundet werden, wobei 0,5 auf 1 zu runden ist.

2. Bei Abrechnung mit Computer ist jedes Board auf 1/10 MP / IMP zu berechnen, wobei 0,05 auf 0,1 zu runden ist.

3. Rundungen erfolgen ungeachtet des Vorzeichens stets mit der absoluten Zahl; zum Beispiel: -12,05 auf -12,1, -12,04 auf -12,0, +13,5 auf +14,0.

(3) Einsicht in die Boardbegleitzettel Zum Zweck der Einsichtnahme und Kontrolle durch die Teilnehmer sind die Boardbegleitzettel sofort nach Fertigstellung der Abrechnung des betreffenden Durchgangs auszulegen. Für die Berichtigung von Scorefehlern gelten die Fristen nach § 25, ggf. i. V. mit den Bestimmungen des § 92 TBR.

(4) Aufbewahrung der Boardbegleitzettel Nach Ende des Turniers sind die Boardbegleitzettel mindestens bis zum Ablauf des Berichtigungszeitraums durch den Turnierveranstalter aufzubewahren und auf Wunsch den Teilnehmern zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.

(5) Frequenztafeln Bei Turnieren gemäß § 2 Nr.3 und 4 ist darüber hinaus den Teilnehmern zumindest in der obersten Klasse durch Frequenztafeln die Gelegenheit zur Kontrolle der Scores zu geben. Falls das Ergebnis eines Durchgangs Einfluss auf die Einteilung des nächsten Durchgangs hat (Qualifikation), müssen die Boardbegleitzettel und ggf. Frequenztafeln spätestens 30 Minuten vor Beginn des nächsten Durchgangs ausgelegt werden. Anstelle von Frequenztafeln können auch aussagekräftige Boardausdrucke oder vom Turnierveranstalter / Turnierleiter erstellte sog. Privatscores mit Paarnummern, Scores und Matchpunkten / IMPs ausgegeben werden. Abs.3 Satz 2 ist zu beachten. Die Frist nach Satz 2 kann durch den Turnierleiter verkürzt werden, wenn hiergegen nach Aufruf kein Widerspruch erhoben wird.

(6) Qualifikationsdurchgänge Bei Turnieren mit zwei oder mehr Durchgängen können einer oder mehrere als Qualifikationsdurchgänge bestimmt werden, um die Teilnehmer für die nachfolgenden Durchgänge zu ermitteln. In diesem Fall hat der Turnierleiter möglichst genau vor Turnierbeginn bekanntzugeben:

1. die Anzahl der Paare, die sich für die jeweiligen Klassen qualifizieren; 

2. die Methode, nach welcher diese Paare ermittelt werden; und

3. die Kriterien, nach denen (wenn überhaupt) Punkte aus den Qualifikationsdurchgängen für die nächste Turnierphase übernommen werden. Dabei dürfen Boards von Qualifikationsdurchgängen nicht höher bewertet werden als Boards von nachfolgenden Durchgängen.

(7) Platzierung, Punktgleichheit Wenn alle Paare während des gesamten Turniers die Achse nicht wechseln, muss für jede Achse eine separate Rangliste erstellt werden, andernfalls sind alle Paare in eine Rangliste aufzunehmen. Die Platzierung bei einem Turnier und auch nach einer Qualifikationsphase erfolgt nach dem insgesamt erzielten MP / IMP-Score, wobei je nach Berechnungsmethode 1 MP / IMP (nach Abs.2 Nr.1) bzw. 0,1 MP / IMP (nach Abs.2 Nr.2) entscheidet. Bei gleichen Scores sind die Paare grundsätzlich auf den gleichen Rang zu setzen.

Der Turnierveranstalter kann jedoch vor Turnierbeginn festlegen, dass für die Preiszuteilung eine Reihenfolge dieser Paare erstellt wird. Am Ende einer Qualifikationsphase muss dies für die Paare geschehen, bei denen es für die Ermittlung der weiteren Teilnahme oder zum Übergang in eine andere Klasse erforderlich ist.

(8) Reihenfolge bei Punktgleichheit Wenn nach Abs.7 vorgesehen ist, bei Punktgleichheit eine Reihenfolge zu ermitteln, ist wie folgt zu verfahren:

1. Die punktgleichen Paare werden danach platziert, wie viele MP / IMPs sie gegen das bestplatzierte Paar (und die mit diesem Paar unter Umständen punktgleichen Paare) im Durchschnitt pro Board erzielt haben, gegen das (die) alle punktgleichen Paare gespielt haben (hierunter fallen auch Boards, bei denen in Prozent zugewiesene Ergebnisse – z. B. 60% / 40% – in MP / IMPs umgerechnet wurden). Falls auch dieses nicht ausreicht, wird das Verfahren solange mit dem jeweils nächstplatzierten derartigen Paar durchgeführt, bis eine Reihenfolge feststeht.

2. Ist eine Platzierung danach nicht möglich, weil die Paare keine gemeinsamen Gegner hatten, entscheidet der direkte Vergleich. Haben die Paare nicht gegeneinander gespielt, so sind sie auf den gleichen Platz zu setzen. Sofern eine unterschiedliche Platzierung unumgänglich ist, entscheidet das Los.

(9) IMP-Abrechnung nach der sog. Butler-Methode:

1. Zur Errechnung der IMPs ist ein Durchschnittsscore (= Datumscore) wie folgt zu ermitteln: Der Datumscore ist das arithmetische Mittel aller Anschriften (siehe aber folgende Nr.2), wobei die ermittelte absolute Zahl auf volle 10 Punkte zu runden ist (Beispiele: –385 wird auf –390, +205 wird auf +210 aufgerundet, während +204,99 auf +200 und –384 auf –380 abgerundet wird).

2. Bei mehr als 4 Anschriften pro Board kann der Turnierveranstalter vor Beginn des Turniers / Durchgangs festlegen, dass für die Ermittlung des Datumscores jeweils (gerundet) 1/7 der besten und 1/7 der schlechtesten Scores unberücksichtigt bleiben. Den Anteil der Streichresultate hat der Turnierleiter vor Beginn des Turniers / Durch-gangs bekanntzugeben. Die zu streichende Anzahl von Scores muss pro Board abhängig von der Anzahl der Anschriften bestimmt werden. 

3. Die erzielten Punkte werden durch Vergleich mit dem Datumscore gemäß der geltenden IMP-Tabelle in IMPs umgerechnet; sie stellen für das jeweilige Board den Score dar.

4. Die Ausschreibung für das Turnier kann vorsehen, dass die gegen einen Gegner erzielte IMP-Summe gemäß § 36 Abs.2 in Siegpunkte umgerechnet wird.

(10) IMPs-across-the-field

1. Das erspielte Ergebnis eines jeden Paares wird einzeln mit allen anderen Ergebnissen verglichen und die jeweilige Differenz gemäß der geltenden IMP-Tabelle in IMPs umgerechnet. Die Summe der so ermittelten IMPs bildet den Score des jeweiligen Boards für das Paar.

2. Wenn die IMP-Summe analog Abs.9 Nr.4 in Siegpunkte umgewandelt werden soll, ist zuvor die gemäß Nr.1 ermittelte IMP-Summe pro Board durch die um eins verminderte Anzahl der Anschriften zu dividieren und gemäß Abs.2 zu runden.

3. Bei unterschiedlich vielen Anschriften pro Board sind die IMP-Summen mit dem Faktor aus der höchsten Anzahl der Anschriften geteilt durch die Anzahl der Anschriften zu multiplizieren und anschließend gemäß Abs.2 zu runden.

(11) Scoreprogramme Zur Sicherstellung der Korrektheit von Score-Programmen bzgl. der Ergebnisermittlung hat der DBV für jedes der Abrechnungsverfahren gemäß Abs.1 ein gesondertes Validierungsverfahren für Score-Programme vorgeschrieben und hierfür die Validierungs-Ordnung erlassen.

§ 27: Verfälschtes Board, fehlender oder unvollständiger Boardbegleitzettel

(1) Verfälschen eines Boards Jeder Spieler ist verpflichtet, darauf zu achten, dass seine Karten in das korrekte Fach des Boards zurückgesteckt werden. Jedes Paar, das für ein verfälschtes Board gemäß § 87 A TBR verantwortlich ist, soll mit Strafpunkten bis zur Höhe von 50% eines Tops belegt werden.

(2) Falsches Duplizieren Zu Beginn eines jeden Durchgangs können die Teilnehmer aufgefordert werden, Boards zu duplizieren. Jeder Spieler ist dafür verantwortlich, dass alle Karten in die korrekten Fächer des richtigen Boards gesteckt werden. Wird falsch dupliziert oder ein Board entgegen der Anweisung nicht neu gemischt, werden die beiden Paare an diesem Tisch mit Strafpunkten in Höhe von bis zu 50% eines Tops für das erste und bis zu 30% eines Tops für jedes weitere falsch duplizierte oder nicht gemischte Board belegt. Diese Strafpunkte werden auch dann verhängt, wenn ein Paar beim fehlerhaften Duplizieren nicht anwesend war.

(3) Nichterkennen eines Duplizierfehlers Die Spieler, die ein an einem anderen Tisch dupliziertes Board spielen, haben dieses anschließend auf mögliche Fehler beim Duplizieren zu überprüfen. Das gleiche gilt für alle Spieler in der folgenden Runde; diese ist deshalb um 2 Minuten zu verlängern. Wird ein Duplizierfehler nicht bemerkt, so wird jedes schuldige Paar an diesem Tisch mit Strafpunkten in Höhe von bis zu 25% eines Tops für das erste und bis zu 15% eines Tops für jedes weitere fehlerhafte Board belegt. Die gleiche Regelung gilt für die erste Runde eines Durchgangs, wenn mit vorduplizierten Boards gespielt wird.

(4) Vorgang nach Erkennen eines verfälschten Boards Der Turnierleiter soll gemäß § 87 B TBR feststellen, wann das Board verfälscht wurde, und, sofern die Schuldigen genau bestimmbar sind, die entsprechenden Strafpunkte zuweisen. Wird eine Verfälschung entdeckt, solange weniger als vier Scores mit der falschen Austeilung erzielt wurden, so muss das Board richtig gestellt werden, bei vier oder mehr Scores lässt der Turnierleiter die falsche Austeilung weiterlaufen. Die Scores auf diesem Board werden dann derart in Gruppen eingeteilt, dass in jeder Gruppe alle Scores enthalten sind, die mit der jeweils identischen Austeilung erzielt wurden.

(5) Scoren eines verfälschten Boards Gruppen mit vier oder mehr Scores werden entsprechend § 28 bewertet. Gruppen mit weniger als vier Scores werden wie folgt bewertet:

1. Ein Score: Beide Paare erhalten Plusdurchschnitt nach § 28 Abs.5.

2. Zwei Scores:

a. Bei einem Maximal-Top von 4 wird jeder Score zunächst normal nach § 78 A TBR (mit vermindertem Top) bewertet und dann um 1 MP erhöht.

b. Bei einem Maximal-Top von 6 wird jeder Score zunächst normal nach § 78 A TBR (mit vermindertem Top) bewertet und dann um 2 MP erhöht.

c. Bei einem Maximal-Top ab 8 gilt: Sind beide Scores identisch, erhalten alle Paare 60%, ansonsten das mit dem besseren Score 65% und das mit dem schlechteren Score 55%.

3. Drei Scores:

a. Bei einem Maximal-Top von 6 wird jeder Score zunächst normal nach § 78 A TBR (mit vermindertem Top) bewertet und dann um 1 MP erhöht.

b. Bei einem Maximal-Top von 8 wird jeder Score zunächst normal nach § 78 A TBR (mit vermindertem Top) bewertet und dann um 2 MP erhöht.

c. Bei einem Maximal-Top ab 10 gilt: Das Paar mit dem besten Score erhält 70%, das mit dem mittleren Score 60% und das mit dem schlechtesten Score 50%. Bei zwei oder drei identischen Scores wird entsprechend aufgeteilt.

4. Wenn ein Paar in vorstehenden Nr.2c oder 3c den besten oder geteilt besten Score erzielt hat, erhält das Paar stattdessen den Prozentsatz aus allen normalen Scores (i. S. § 28 Abs.1) dieses Durchgangs, sofern dieser höher ist als der Prozentsatz nach vorstehenden Nr.2c oder 3c.

(6) Scoren eines Boards mit fehlendem oder unvollständigem Boardbegleitzettel Geht der Boardbegleitzettel bei einem Turnier ganz oder teilweise verloren, so ist wie folgt zu verfahren:

1. Der Turnierleiter soll möglichst detaillierte Nachforschungen zur Ermittlung der fehlenden Ergebnisse durchführen. Dabei soll er auf alle verfügbaren Beweismittel zurückgreifen.

2. Im Fall fehlender oder unvollständiger Boardbegleitzettel soll der Turnierleiter bis zur Klärung der offenen Scores keine vorläufigen Frequenzen aushängen, um eine Beeinflussung der Beweisfindung auszuschließen.

3. Für alle Anschriften, die durch den Turnierleiter nicht eindeutig geklärt werden können (z. B. keine Einigung der Parteien auf ein Ergebnis oder ein Ergebnis, das nur von der Seite bestätigt wird, für die das Ergebnis vorteilhaft wäre), soll er

a. allen schuldigen Paaren einen Minusdurchschnitt;

b. allen nachweislich unschuldigen Paaren, die das Board vor dem Verschwinden des Boardbegleitzettels gespielt haben, einen Plusdurchschnitt zuweisen.

4. Werden während der Protestfrist nach Aushängen der Frequenzen neue Erkenntnisse bekannt, ist das ermittelte Ergebnis daraufhin zu ändern. Die jeweiligen Frequenzen sind erneut auszuhängen.

§ 29: Spezielle Scores

(1) Splitscores nach § 12 C TBR Wenn ein Score durch die Turnierleitung oder ein TSG in zwei unterschiedliche Ergebnisse für N/S und O/W aufgeteilt wird, muss das fragliche Board beim Scoren in zwei Abteilungen gerechnet werden: Die MP / IMPs für N/S werden unter Einbeziehung des  N/S-Teils des Splitscores kalkuliert, die MP / IMPs für O/W unter Berücksichtigung des O/W-Teils des Splitscores. Die beiden Abteilungen müssen auf den Frequenztafeln (vgl. § 26 Abs.5) getrennt ausgewiesen werden.

(2) Mitschuld der nicht-schuldigen Seite nach § 12 C1(b) TBR

Kommt der Turnierleiter zu der Auffassung, dass die Bedingungen von § 12 C1(b) TBR vorliegen, so sind die Scores für beide Seiten wie folgt anzusetzen:

1. Trägt die nicht-schuldige Seite die alleinige Schuld an ihrem schlechten Ergebnis (kein kausaler Schaden mehr), so behält die nicht-schuldige Seite ihren Tischscore. Dieser Score ist auch bei der Berechnung der MP / IMPs für alle anderen Vergleichsscores zu berücksichtigen. Die schuldige Seite erhält ihre normale Scoreberichtigung und dieser berichtigte Score ist auch bei der Berechnung der MP / IMPs aller Vergleichsscores zu berücksichtigen. Der hieraus resultierende Splitscore wird gemäß Absatz 1 behandelt.

2. Trägt die nicht-schuldige Seite nur eine Teilschuld an ihrem schlechten Ergebnis, so gilt:

a. Der Score für das schuldige Paar ergibt sich aus der Berichtigung gemäß § 12 C TBR durch den Turnierleiter. Dieser Score ist auch bei der Berechnung der MP / IMPs für alle Vergleichscores zu berücksichtigen.

b. Der Score für das nicht-schuldige Paar ergibt sich daraus, dass von den MP / IMPs des berichtigten Scores gemäß Punkt a. der Teil abgezogen wird, der der Mitschuld des Paares entspricht. Dieser resultierende Score ist ein normaler Score i. S. von § 28 Abs.1 Nr.1c.

c. Für die Berechnung der MP / IMPs aller Vergleichsscores des nicht-schuldigen Paares ist allerdings der berichtigte Score gemäß Punkt a. heranzuziehen.

(3) Gewichtete Scores nach § 12 C1(c) TBR Es werden nicht die Score-Bestandteile direkt gewichtet, sondern deren Pendant nach Umrechnung in MP / IMPs. Dabei gilt:

1. Bei Computerauswertung ist der gewichtete Score auch bei der Berechnung der MP / IMPs für alle anderen Vergleichscores zu berücksichtigen.

2. Bei Auswertung von Hand wird als Vergleichsscore für andere Anschriften der Score-Bestandteil mit dem höchsten Gewicht herangezogen, solange dieses Gewicht mindestens 50% beträgt; gibt es kein solches höchstes Gewicht, kommt § 28 Abs.2 Nr.2 zur Anwendung.

§ 30: Nichtantreten, verspätetes Antreten

(1) Alle Paare sind verpflichtet, 5 Minuten vor dem offiziellen Beginn des jeweiligen Durchgangs ihre zugewiesenen Plätze einzunehmen. Ist ein gemeldetes Paar 5 Minuten nach dem offiziellen Beginn des Turniers noch nicht anwesend und hat das Paar den Turnierveranstalter nicht über die Verspätung informiert, so hat der Turnierleiter das Recht, dieses Paar zu streichen und ein anderes Paar stattdessen teilnehmen zu lassen.

(2) Ist ein Paar zum offiziellen Beginn eines Durchgangs nicht anwesend, kann es jedoch als wahrscheinlich angenommen werden, dass das Paar sich nur verspätet hat (z. B. wenn es den Turnierveranstalter informiert hat oder ein anderer Teilnehmer dies andeutet), so kann der Turnierleiter eine der folgenden Maßnahmen treffen:

1. Einsatz eines Aushilfspaars Dieses darf jedoch maximal halb so viele Boards spielen, wie regulär für diesen Durchgang vorgesehen sind. Ist das gemeldete Paar dann noch nicht anwesend, kann das Aushilfspaar als reguläres Paar weiterspielen, wenn es sich um den ersten oder einzigen Durchgang handelt. Andernfalls kann das Aushilfspaar als Stellvertreterpaar gemäß § 24 weiterspielen.

2. Bewertung von Boards gemäß § 28

a. Bei Turnieren mit nur einem Durchgang dürfen maximal die Hälfte der regulär im Turnier zu spielenden Boards auf diese Weise gewertet werden.

b. Bei Turnieren mit mehreren Durchgängen dürfen maximal ein Drittel der regulär im Turnier zu spielenden Boards, jedoch nie mehr als ein Durchgang auf diese Weise gewertet werden.

(3) Der Turnierleiter hat darüber hinaus ein Paar, das zum offiziellen Beginn eines Durchgangs nicht spielbereit ist, wie folgt mit Strafpunkten zu belegen:

1. Bei bis zu 5 Minuten: Verwarnung, bei Wiederholung in einem späteren Durchgang 10% des Maximal-Tops;

2. Ab der 6. Minute: Je angefangene 5 Minuten 10% des Maximal-Tops; bei Wiederholung in einem späteren Durchgang 20% des Maximal-Tops.

3. Bei Turnieren gemäß § 2 Nr.1 und 5 kann der Turnierveranstalter eigene Sanktionsregelungen für Verspätungen erlassen, die nicht strenger als die genannten sein dürfen.

§ 31: Zeitlimits

(1) Die Dauer einer Runde wird vom Turnierleiter bestimmt. Er soll dabei folgende Richtzeiten, einschließlich Platzwechsel, jedoch ohne Mischen, Duplizieren, Kontrollieren usw. einhalten:

1. für 2 Boards: 17 Minuten;

2. für 3 Boards: 24 Minuten;

3. für 4 Boards: 31 Minuten.

Bei der Verwendung von Screens, für das Mischen von Boards oder bei der Teilnahme unerfahrener Paare sollte pro Board jeweils 1 Minute mehr angesetzt werden.

(2) Wird das Zeitlimit für eine Runde um mehr als 1 Minute überschritten, so kann der Turnierleiter beide Paare wie folgt mit Strafpunkten belegen:

1. Bei 1+ bis 5 Minuten: Verwarnung, bei Wiederholung im gleichen Durchgang 10% des Maximal-Tops;

2. Bei mehr als 5 Minuten: 10% des Maximal-Tops, bei Wiederholung im gleichen Durchgang 20% des Maximal-Tops.

Hat der Turnierleiter jedoch Grund zu der Annahme, dass die Verzögerung nur von einem Paar verursacht wurde, so soll er das andere Paar nicht mit Strafpunkten belegen.

(3) Hat ein Tisch zwei Minuten vor Ende der Runde noch nicht mit der Reizung begonnen, kann der Turnierleiter anordnen, dass das Board nicht mehr gespielt wird. § 28 findet entsprechende Anwendung.

§ 32: Strafpunkte

(1) Unabhängig von den u. a. in § 27 (Verfälschtes Board, fehlender oder unvollständiger (Board-Begleitzettel), § 30 (Nichtantreten, verspätetes Antreten) und § 31 (Zeitlimits) aufgeführten Strafbestimmungen ist der Turnierleiter berechtigt und zwecks Aufrechterhaltung der Ordnung bei einem Turnier verpflichtet, in folgenden Fällen Strafpunkte zu verhängen:

1. Unnötiges Verlassen des Tisches vor Ende der Runde: von Verwarnung bis zu 50% des Maximal-Tops;

2. Ergebnis falsch oder gar nicht eingetragen: von Verwarnung bis zu 30% des Maximal-Tops für beide Paare;

3. Schuldhaftes Spielen eines falschen Boards oder Zuordnung eines Boardbegleitzettels zu einem falschen Board: von Verwarnung bis zu 30% des Maximal-Tops;

4. Weitergabe eines Boards, welches nicht 13 Karten pro Tasche oder Karten mit der Bildseite nach oben enthält: von Verwarnung bis zu 20% des Maximal-Tops für ein schuldiges Paar;

5. Ansehen des eigenen Blattes mit falscher Kartenzahl: von Verwarnung bis zu 20% des Maximal-Tops bzw. bis zu 30%, wenn mit falscher Kartenzahl gespielt wird;

6. Herausnehmen falscher Blätter, Spielen auf falscher Achse: von Verwarnung bis zu 20% des Maximal-Tops. Das Board soll dann achsenvertauscht gespielt und entsprechend gewertet werden;

7. Vorzeitige Boardweitergabe: von Verwarnung bis zu 20% des Maximal-Tops;

8. Unvollständiges Ausfüllen der Konventionskarte: von Verwarnung bis zu 20% des Maximal-Tops;

9. Verstöße gegen §§ 72 ff. TBR oder Anhang A: von Verwarnung bis zu 150% des Maximal-Tops, Suspendierung oder Disqualifikation;

10. Sonstige Verstöße gegen die TBR, die TO oder Anweisungen des Turnierleiters, sowie ungebührliches Verhalten gegenüber Turnierleitern und / oder TSG-Mitgliedern: von Verwarnung bis zu 50% des Maximal-Tops;

11. Bei Turnieren mit Butler-Abrechnung entsprechen jeweils 10% eines Tops 2 IMPs. Bei Turnieren mit IMPs-across-the-field-Abrechnung wird der obige IMP-Wert mit (maximaler Anzahl der Anschriften -1) multipliziert.

(2) Im Übrigen ist der Turnierleiter umfassend befugt, die nach § 91 TBR zulässigen Maßnahmen bei Verstoß gegen Bestimmungen dieser TO nach eigenem Ermessen unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und der speziellen Sanktionsregelungen dieser TO gegen jeden Teilnehmer zu ergreifen.

IV. Bestimmungen für Teamturniere

§ 33: Movement

(1) Anzahl der Boards pro Match Ein Match zwischen zwei Teams soll über mindestens 6 Boards gespielt werden; lediglich bei Turnieren nach § 2 Nr.1 und 5 oder bei Turnieren mit Patton- oder Board-a-Match-Abrechnung können auch weniger Boards gespielt werden. Bei KO-Matches sollen mindestens 32 Boards gespielt werden. Bei Matches mit weniger als 20 Boards soll ohne Halbzeiteinteilung gespielt werden; bei Matches mit 20 oder mehr Boards soll in zwei Halbzeiten gespielt werden und bei Matches mit 40 Boards und mehr soll das Match in mehrere Segmente unterteilt werden.

(2) Wahl des Movements  bei geringer Teamanzahl (in der betreffenden Klasse) und auch bei etwas größerem, ausgeglichenem Feld soll nach dem Prinzip „Jeder gegen Jeden“ (Round-Robin) gespielt werden. Andernfalls kann mit Ausscheidung (z. B. zunächst in mehreren Abteilungen ein Round-Robin) und Endrunde bzw. Finale oder nach einem anderen Modus (z. B. KO-System, Schweizer System oder Dänisches System) gespielt werden.

(3) Setzen von Teams Bei der Zusammenstellung mehrerer paralleler Abteilungen hat der Turnierleiter die spielstärksten Teams gleichmäßig auf die Abteilungen zu verteilen. Bei der Einteilung der ersten Runde eines Turniers nach Schweizer oder Dänischem System kann der Turnierleiter komplett losen oder aber die Teams nach Spielstärke in zwei Hälften einteilen und dann jedem Team der unteren Hälfte ein Team der oberen Hälfte zulosen. Bei einer ungeraden Teamanzahl sollen dann drei Teams mittlerer Stärke ausgelost werden, die zunächst eine Doppelrunde spielen. Bei der Erstellung des Spielplans für ein Turnier nach KO-System können mehrere oder auch alle Teams nach vorher bekanntzugebenden Kriterien (Vorjahreserfolge, Masterpunktbesitz usw.) eingeteilt werden.

(4) Anzahl der Runden (Matches) Bei Turnieren nach Round-Robin oder KO-System ist die Anzahl der Runden festgelegt; bei Turnieren nach Schweizer oder Dänischem System müssen mindestens 4 Runden und bei Turnieren nach § 2 Nr.3 und 4 mindestens 6 Runden gespielt werden. Bei Turnieren nach Schweizer System soll die Anzahl der Runden nicht mehr als 50% der teilnehmenden Teams betragen. Falls hier eine größere Anzahl von Runden vorgesehen ist, sollen die letzten Runden nach Dänischem System gespielt werden.

(5) Rundeneinteilung bei Schweizer und Dänischem System Bei einem Turnier nach Dänischem System erfolgt die Einteilung der jeweils folgenden Runde (ggf. auf der Grundlage der Ergebnisse einer Runde zuvor) in der Weise, dass stets der zur Zeit Erstplatzierte gegen den Zweitplatzierten, der Drittplatzierte gegen den Viertplatzierten usw. spielt. Bei einem Turnier nach Schweizer System spielt abweichend hiervon jedes Team höchstens einmal gegen jedes andere. Die Einteilung der jeweils folgenden Runde erfolgt dann in der Weise, dass der zur Zeit Erstplatzierte gegen das bestplatzierte Team spielt, gegen das er noch nicht gespielt hat, usw. Dabei soll grundsätzlich „von oben“ zugeteilt werden, d. h. die besser platzierten Teams sollen den ihnen nach diesem Modus zustehenden Gegner zugewiesen bekommen. Falls in diesem Fall die hinteren Paarungen nicht mehr aufgehen (insbesondere dann, wenn sich die Rundenzahl der Hälfte der Teamanzahl nähert), müssen einige Paarungen „von unten“ zugeteilt werden, damit es nicht zu Re-Matches kommt. Bei einer ungeraden Teamanzahl sollen die drei Teams, die am schlechtesten platziert sind (und bei Schweizer System noch nicht gegeneinander gespielt haben) eine Doppelrunde spielen. Bei einer ungeraden Anzahl von Matches können diese Teams in einer Runde auch zwei halbe Matches spielen. Alternativ kann der Turnierleiter auch das am schlechtesten platzierte Team pausieren lassen, jedoch kein Team öfter als einmal. Fehler bei der Einteilung einer Runde müssen korrigiert werden, wenn diese vor Beginn dieser Runde bemerkt werden, solange keine triftigen turniertechnischen Gründe (z. B. die Einhaltung des Zeitplans) gegen eine Neueinteilung sprechen. Ein später bemerkter Einteilungsfehler führt zu keiner Ergebnisänderung oder Neuansetzung irgendeines Matches. Falls ein Team vor der letzten Runde bereits als Sieger feststeht, sollte dieses in der letzten Runde entweder pausieren oder gegen das letztplatzierte Team spielen. Hat ein Team eine Aussetzrunde, bekommt es zum Zwecke der Rundeneinteilung zunächst 12 SP zugewiesen. Für die Endabrechnung bekommt jedes derartige Team dann stattdessen seinen eigenen insgesamt erzielten SP-Schnitt (vgl. § 36 Abs.3) und das IMP-Mittel der SP dieses Schnittes (ohne die Aussetzrunde und ohne Berücksichtigung von Strafpunkten), sofern dieser Schnitt größer als 12 SP ist.

§ 34: Teammitglieder

(1) Anzahl Grundsätzlich besteht ein Team aus vier, fünf oder sechs Spielern (Teammitgliedern / Teammates). Darüber hinaus kann ein Non-Playing-Captain dem Team angehören; ist dies nicht der Fall, muss einer der Spieler als Teamkapitän fungieren. Bei Turnieren, die sich über mehrere Wochenenden (bzw. sonstige getrennt liegende Spieltage) erstrecken, können einem Team zusätzlich bis zu zwei weitere Spieler, insgesamt also acht Spieler angehören. Während eines Spielwochenendes (bzw. Spieltages) dürfen jedoch höchstens sechs Spieler eines Teams zum Einsatz kommen.

(2) Ersatzspieler Ist ein Team nicht in der Lage, vier Spieler zu einem Match zu stellen (sei es zu Beginn einer Runde oder während der Runde wegen akuter Erkrankung oder anderer unvorhersehbarer Umstände), so kann der Turnierleiter nach Absprache mit dem betroffenen Teamkapitän Ersatzspieler bestimmen (oder ausnahmsweise und so kurz wie möglich selbst einspringen, vgl. § 9 Abs.3). Die Ersatzspieler dürfen keinem anderen Team angehören. Der Turnierleiter hat nach dem Einsatz eines derartigen Ersatzspielers alsbald das TSG (bzw. die zuständige erste Protestinstanz gemäß VO) zu informieren. Das TSG soll dann das Ergebnis des Matches bestehen lassen, es sei denn, es ist der Meinung, der Ersatzspieler sei ein wesentlich besserer Spieler als der Ersetzte. Darüber hinaus soll das TSG festlegen, ob der Ersatzspieler zu einem ordentlichen Teammitglied wird bzw. ernannt werden kann. 

(3) Anspruch auf Clubpunkte und Titel

1. Der Anspruch auf CP ist in § 8 Abs.2 MPO geregelt.

2. Anspruch auf den Titel haben nur die Mitglieder des Siegerteams, die mindestens ein Drittel der von dem Team bei diesem Turnier gespielten Austeilungen gespielt haben. Bei Turnieren, die in mehreren Phasen ausgetragen werden, ist zusätzliche Voraussetzung, dass sie auch in der letzten Phase (z. B. Endrunde oder (Halbfinale und) Finale) mindestens eine Halbzeit bzw. ein Segment komplett gespielt haben.

3. Hat ein gegnerisches Team den Rest eines Kampfes aufgegeben, so kann das siegreiche Team für jede(s) noch ausstehende Halbzeit / Segment eine beliebige Aufstellung der anwesenden Teammitglieder einreichen. Für sie werden die nicht gespielten Boards hinsichtlich der Ansprüche nach Punkt 1 und 2 berücksichtigt.

4. Für nicht ausgetragene Kämpfe gibt es keine CP-Zuteilung, sofern gesonderte CP für diesen Kampf vorgesehen sind. Für die Berücksichtigung vorstehender Punkte 1 und 2 gilt Punkt 3 entsprechend.

§ 35: Sitzordnung

(1) Open und Closed Room

1. Vor Beginn des Turniers hat der Turnierleiter – sofern eine derartige Einteilung nicht aufgrund des Movements (z. B. Sandkasten) ausscheidet – bekanntzugeben, welches der Open und welches der Closed Room ist. Nach Beginn einer Runde ist das Verweilen im Closed Room nur dem Turnierleiter sowie denjenigen Personen gestattet, die dort zu spielen haben, für den Service zuständig sind oder vom Turnierleiter die ausdrückliche Erlaubnis haben. Gegen die Erteilung oder Verweigerung dieser Genehmigung durch den Turnierleiter ist kein Einspruch zulässig. Darüber hinaus ist das Betreten des Closed Room anderen Turnierteilnehmern und Zuschauern nur gestattet, wenn dies wegen der Lage einzelner Räumlichkeiten unvermeidlich ist.

2. Kein Spieler darf ohne die ausdrückliche Genehmigung des Turnierleiters den Closed Room verlassen; auch dann nicht, wenn die Runde an seinem Tisch beendet ist. Jede Zuwiderhandlung soll vom Turnierleiter geahndet werden.

3. Spieler, die im Closed Room ihre Runde beendet haben, dürfen nicht an anderen Tischen zuschauen.

4. Der Turnierleiter soll grundsätzlich die Spieler erst dann aus dem Closed Room entlassen, wenn auch der entsprechende Tisch im Open Room die Runde beendet hat. Er kann den Spielern ausnahmsweise auch früher die Erlaubnis zum Verlassen des Closed Rooms geben. Diese Spieler sollten möglichst das Spiellokal verlassen; sie dürfen sich auf keinen Fall im Open Room aufhalten. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Spieler, die im Open Room spielen, diesen nicht mehr verlassen.

(2) Auswechslungen Grundsätzlich sind Auswechslungen nur bei Matches mit Halbzeit- oder Segmenteinteilung zur Halbzeit oder zu Beginn eines neuen Segments möglich. Dies gilt auch für Matches / halbe Matches im Sandkasten. Spielerwechsel zu anderen Zeitpunkten bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Turnierleiters, die nur in akuten Notfällen erteilt werden darf. Die Entscheidung des Turnierleiters ist unanfechtbar.

(3) Home und Visiting Team

1. Allgemein gilt: Das in der Auslosung bzw. Rundeneinteilung erstgenannte Team ist das Home Team, das zweitgenannte das Visiting Team. Bei Turnieren nach Schweizer oder Dänischem System ist stets das besser platzierte Team das Home Team. Das Home Team sitzt immer im Open Room auf N/S und im Closed Room auf O/W; das Visiting Team im Closed Room auf N/S und im Open Room auf O/W. Die Kapitäne beider Teams sind für die richtige Platzierung ihres Teams verantwortlich.

2. Bei Kämpfen ohne Halbzeit und ohne Segmenteinteilung ist das Home Team berechtigt, seine Spieler erst dann zu setzen, wenn das Visiting Team seine Spieler gesetzt hat.

3. Bei Kämpfen mit Halbzeiteinteilung entscheidet das Home Team, ob es in der 1. oder 2. Halbzeit nachsetzen möchte.

4. Bei Kämpfen, die in Segmente ohne Halbzeiteinteilung unterteilt sind, und sofern der Turnierveranstalter vor Turnierbeginn nichts anderes festgelegt hat, entscheidet das Home Team, ob es im 1. Segment vor- oder nachsetzen möchte; anschließend hat jedes Team abwechselnd das Recht nachzusetzen.

5. Bei Kämpfen, die in Segmente mit Halbzeiteinteilung unterteilt sind, wählt das Home Team, ob es in der 1. Halbzeit des 1. Segments vor- oder nachsetzen will; danach hat jedes Team abwechselnd das Recht nachzusetzen.

6. Bei allen Fällen vorstehender Nr.3 bis 5 wird ohne explizite Wahl des Home Teams angenommen, dass es in der 1. Halbzeit / im 1. Segment vorsetzen will. Falls das Home Team zuerst nachsetzen möchte, muss es dies dem Visiting Team und dem Turnierleiter vor Beginn des Kampfes unmissverständlich mitteilen.

7. Bei Doppelrunden (z. B. Sandkasten mit je 3 Teams) kann der Turnierleiter die Sitzordnung der eingesetzten Paare z. B. durch Auslosung festlegen.

8. Kommen Hochkünstliche Systeme zum Einsatz, gilt ergänzend die ZSuK (Anhang B).

(4) Zuschauer Spielfreie Spieler eines Teams dürfen beim Match des eigenen Teams nicht zuschauen.

(5) Non-Playing-Captain

1. Um im Open Room bei seinem Team zuschauen zu können, muss ein Non-Playing-Captain zu Beginn des Matches (bzw. der Halbzeit oder des Segments) an dem betreffenden Tisch sein. Wenn er den Tisch verlässt und an anderen Tischen dieselben Austeilungen gespielt werden, darf er in diesem Match (bzw. der Halbzeit oder dem Segment) nicht mehr an den Tisch zurückkehren, es sei denn, der Turnierleiter hat das Verlassen des Tisches angeordnet.

2. Ein Non-Playing-Captain darf veranlassen oder zu verhindern versuchen, dass seine Spieler den Turnierleiter rufen oder einen Protest ankündigen. Er darf keine taktischen Hinweise geben oder auf den Stand des Matches hinweisen. Sobald ein Spieler seine Karten aus dem Board genommen hat, ist der Non-Playing-Captain solange den gleichen Bestimmungen wie ein normaler Zuschauer (vgl. § 76 TBR) unterworfen, bis alle vier Spieler ihre Karten wieder in das Board zurückgesteckt haben. Er darf jedoch versuchen, schlechtes Benehmen oder unnötige Diskussionen seiner Teammitglieder zu verhindern oder einzuschränken, auch darf er in Gegenwart des Turnierleiters über Regelfragen und Fakten sprechen.

§ 36: Turnierauswertung

(1) Score-Verfahren

1. Das übliche Score-Verfahren, das Internationale Matchpunkt-Verfahren, ist in § 78 B TBR festgelegt. Weiterhin gibt es andere Score-Verfahren, wie z. B. das Matchpunkt-Verfahren gemäß § 78 A TBR (Board-a-Match) oder das Patton-Verfahren.

2. Bei der Zuweisung von gewichteten Scores gemäß § 12 C1(c) TBR sind zunächst die einzelnen Teilscores in IMPs umzurechnen, bevor sie mit den zugehörigen Wahrscheinlichkeiten (Gewichten) multipliziert und schließlich aufsummiert und gemäß Abs.3 gerundet werden.

(2) Siegpunkte In Teamturnieren, die nach § 78 B TBR abgerechnet werden, ist, außer bei KO-Matches, die Differenz der IMPs entsprechend den offiziellen Tabellen der WBF in Siegpunkte umzuwandeln. Hierbei ist zu beachten, dass es für jede Boardanzahl eine eigenständige Siegpunkttabelle gibt. Eine Auswahl gängiger Siegpunkttabellen ist in Anhang G aufgeführt. Die komplette Übersicht über alle Siegpunkttabellen und der zugrunde liegende Algorithmus sind auf der Homepage der WBF veröffentlicht.

Bei Matches in halben Runden ist für jedes Team ein separates IMP-Ergebnis durch Addition der beiden halben Matches zu ermitteln und dieses dann in SP umzuwandeln.

Eine Aussetzrunde (Bye) wird mit 12 SP bewertet.

(3) Nachkommastellen

1. In KO-Matches ist jedes einzelne Boards bei Vorliegen von gewichteten Scores gemäß § 12 C1(c) TBR oder anderen Entscheidungen des Turnierleiters oder des TSG auf 1/10 IMP zu runden, wobei 0,05 IMP zu 0,1 IMP aufgerundet werden.

2. Bei späterer Umrechnung in Siegpunkte ist jedes einzelne Board bei Vorliegen von gewichteten Scores gemäß § 12 C1(c) TBR oder anderen Entscheidungen des Turnierleiters oder des TSG auf ganze IMPs zu runden, wobei 0,5 IMPs zu 1 IMP aufgerundet werden.

3. Aus der Berechnung von Siegpunkten für nichtgespielte Matches, Strafpunkte, Punktübernahmen aus Qualifikationsrunden resultierende Nachkommastellen werden auf 1/100 SP gerundet, wobei 0,005 SP zu 0,01 SP aufgerundet werden. 

(4) Resultatmeldung

1. Das Resultat eines Matches (auf Anordnung des Turnierleiters auch das Halbzeit- oder Segmentresultat sowie ggf. der offizielle Score-Zettel) ist nach dessen Beendigung der Turnierleitung unverzüglich zu melden. Sofern vor Turnierbeginn / Beginn des jeweiligen Durchgangs nicht anders bekanntgegeben, gilt Folgendes: Die Meldung hat vom Vertreter des siegreichen Teams (bei einem Unentschieden nach IMPs vom Home Team) schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Formular zu erfolgen; beide Teamkapitäne oder ihre Stellvertreter haben zu unterschreiben. Durch diese Unterschrift werden die Rechte eines Teams bezüglich Reklamationen nicht eingeschränkt, sofern die dafür vorgesehenen Fristen beachtet werden. Hierbei zählt ein Turnierabschnitt, den ein Team ohne Vergleichen von Scores spielt, als Durchgang.

2. Fehlt bei einem Turnier nach Schweizer oder Dänischem System eine Resultatmeldung 10 Minuten nach Ende der Runde, so kann der Turnierleiter in Ausnahmefällen das Match vorläufig mit 12:12 SP werten, um so die Einteilung für die nächste Runde vornehmen zu können.

(5) Qualifikationsphase Soll ein Turnier mit Ausscheidung und anschließendem Finale oder einer Endrunde (ggf. in mehreren Klassen) ausgetragen werden, so ist in der Turnierausschreibung darauf hinzuweisen und der Turnierleiter hat vor Turnierbeginn bekanntzugeben:

1. nach welchem Match die Ausscheidungsphase endet;

2. die Anzahl der Teams, die sich für die Endrunde (in jeder Klasse) qualifizieren;

3. die Methode, nach welcher diese Teams ermittelt werden; und

4. die Kriterien, ob bzw. wie viele Punkte aus der Qualifikationsphase übernommen werden.

(6) Ergebnisdienst Rundenergebnisse und Zwischenstände sind den Teilnehmern in geeigneter Form zugänglich zu machen.

§ 37: Platzierung, Punktgleichheit

(1) Sofern der Turnierveranstalter nicht vor Turnierbeginn andere Richtlinien zur Platzierung bei Punktgleichheit angegeben hat, gelten die nachstehenden Regeln.

(2) Turniere nach Round-Robin

1. Die Platzierung erfolgt hierbei grundsätzlich nach den erzielten SP (ggf. nach Abzug von Strafpunkten).

2. Bei gleichen SP entscheidet der direkte Vergleich. Dabei bleiben für diese Begegnung(en) festgesetzte Strafpunkte unberücksichtigt. Es gilt folgende Reihenfolge:

a. Die Anzahl der Siege aus den Begegnungen der betroffenen Teams. Ein Sieg wird mit mehr als 10 SP erzielt. Unentschieden werden nicht berücksichtigt.

b. Die Anzahl der SP aus den Begegnungen der betroffenen Teams.

c. Die IMP-Differenz aus den Begegnungen der betroffenen Teams.

3. Kann nach Nr.1 und 2 kein Sieger ermittelt werden, so entscheidet die höhere IMP-Differenz aus allen Matches dieser Turnierphase.

4. Sofern auch nach Nr.3 keine Entscheidung fällt, sind die Teams grundsätzlich auf den gleichen Platz zu setzen. Ist eine Entscheidung z. B. aufgrund der Turnierausschreibung oder im Rahmen einer Qualifikationsphase notwendig, entscheidet das Ergebnis gegen das bestplatzierte Team, gegen das die SP-gleichen Teams gespielt haben. § 26 Abs.8 findet entsprechende Anwendung.

(3) Turniere nach dem KO-System

1. Bei einem KO-Match zwischen zwei Teams gewinnt das Team, das in dem Match mehr IMPs erzielt hat. Haben beide Teams nach der regulären Anzahl von Boards gleich viele IMPs, so sollen 8 Boards Verlängerung in der gleichen Position wie in den zuletzt gespielten Boards gespielt werden, sofern dieses vor Beginn des Turniers / Durchgangs nicht anders festgelegt wurde. Haben beide Teams dann immer noch die gleiche Anzahl an IMPs, so sollen weitere 8 Boards Verlängerung gespielt werden; in Abhängigkeit von der vorhandenen Zeit kann der Turnierleiter jedoch eine geringere Anzahl von Boards festsetzen. Besteht auch nach dieser zweiten Verlängerung IMP-Gleichheit, werden so lange jeweils zwei Boards (sudden-death) gespielt, bis ein Team mehr IMPs als das Gegnerteam hat.

2. Wird bei einem Turnier, das prinzipiell nach KO-System ausgetragen wird, eine Turnierphase im Rundensystem gespielt (z. B. Doppelrunde zu Beginn, falls die Teamanzahl keine Zweierpotenz ist), so wird das IMP-Ergebnis jedes Matches gemäß § 36 Abs.2 in SP umgewandelt und die Platzierung nach Ende dieser Turnierphase nach Abs.2 ermittelt.

(4) Turniere nach Schweizer oder Dänischem System

1. Nach jeder Runde erfolgt die Platzierung für die Einteilung der nächsten Runde grundsätzlich nach den erzielten SP bis zur letzten oder vorletzten vorangegangenen Runde ohne Berücksichtigung der bis zu diesem Zeitpunkt verhängten Strafpunkte. Haben zwei oder mehr Teams exakt die gleiche Anzahl von SP, so entscheidet die IMP-Differenz aus allen Matches dieser Turnierphase. Besteht auch hierbei Gleichstand, ist die Platzierung auszulosen.

2. Nach der letzten Runde erfolgt die Platzierung gemäß Abs.2. Dabei wird Abs.2 Nr.2 aber nur angewendet, wenn die SP-gleichen Teams alle gleich oft gegeneinander gespielt haben

§ 38: Verfälschtes Board

(1) Korrektur möglich

1. Wird ein Board im ersten Raum auf der falschen Achse gespielt, so ist es auch im zweiten Raum verkehrt aufzulegen und normal zu werten.

2. Wird ein Board (z. B. aufgrund eines Duplizierfehlers bei vorduplizierten Boards) an beiden Tischen eines Matches in korrekter, aber von anderen Matches abweichender Fassung gespielt, so bleibt das Resultat bestehen.

3. Wird im ersten Raum ein Board gespielt, das aufgrund der Boardnummer eigentlich nicht in diesem Match gespielt werden sollte, so bleibt das Resultat bestehen; das Board ist dann auch im zweiten Raum normal zu spielen und zu werten.

(2) Korrektur unmöglich Wird, während oder nachdem ein Board im anderen Raum gespielt wird / wurde, festgestellt, dass das Board verfälscht ist, so soll der Turnierleiter gemäß Abs.3 Strafpunkte zuweisen und anordnen, dass das Board (mit identischem Teiler und identischer Gefahrenlage) in beiden Räumen neu gespielt wird, sofern nicht einer der folgenden Gründe dagegen spricht:

1. Hat ein Team im ersten Raum ein besonders gutes Ergebnis erzielt, so soll der Turnierleiter einen berichtigten Score zuweisen. Hierbei entfällt die Zuweisung von Strafpunkten für das schuldige Team. Bei der Ermittlung des berichtigten Scores hat der Turnierleiter § 86 D TBR zu berücksichtigen. Die Verfahrensrichtlinie für die Anwendung dieser Regel findet sich in Anhang H.

2. Nachdem das Endergebnis eines Matches ohne dieses Board einem Spieler bekannt sein könnte, darf das Board nicht neu gespielt werden. Sofern vorstehende Nr.1 Anwendung findet, ist wie dort vorgesehen zu verfahren, andernfalls ist das Match ohne dieses Board zu scoren.

3. Ist nach Ansicht des Turnierleiters nicht genügend Zeit für ein erneutes Spielen des Boards, so soll er gemäß § 39 einen künstlichen berichtigten Score zuweisen oder entsprechend vorstehender Nr.1 verfahren. Eine zusätzliche Zuweisung von Strafpunkten entfällt in diesem Fall.

(3) Strafpunkte für Verfälschen eines Boards Wird, während oder nachdem ein Board zum zweiten Mal gespielt wird / wurde, festgestellt, dass das Board verfälscht ist, wird in den folgenden Fällen das Team des schuldigen Spielers mit Strafpunkten in Höhe von 0,5 SP (bzw. 3 IMPs in einem KO-Match) belegt, sofern dieses nicht gemäß Abs.2 entfällt.

1. Wurden die Karten im ersten Raum um 90 oder 180 Grad verdreht ins Board zurückgesteckt, so wird das Team des Nordspielers im ersten Raum mit Strafpunkten belegt;

2. Wurde das Board im zweiten Raum um 90 Grad verdreht aufgelegt, und hat einer der Spieler sein Blatt bereits gesehen, so wird das Team des Nordspielers im zweiten Raum mit Strafpunkten belegt; 

3. Wurde das Board im zweiten Raum richtig aufgelegt, doch hat der Ost- oder West-spieler die Nord- oder Südkarten herausgenommen und angesehen, so wird das Team des Ostspielers im zweiten Raum mit Strafpunkten belegt;

4. Hat ein Spieler sein Blatt angesehen und hat er dabei nicht genau 13 Karten, so wird das Team dieses Spielers mit Strafpunkten belegt;

5. Sind Karten einer Achse vertauscht, während die der anderen Achse korrekt sind, so wird das Team der Spieler, die im ersten Raum die Karten vertauscht haben, mit Strafpunkten belegt;

6. Sind Karten verschiedener Achsen vertauscht, so werden beide Teams mit Strafpunkten belegt;

7. Werden Karten mit der Bildseite nach oben weitergegeben, so wird das Team der Spieler, die diese im ersten Raum hatten, mit Strafpunkten belegt.

§ 39: Bewertung nicht gespielter Boards

(1) Kürzen von Matches Jedes Match soll möglichst mit der angesetzten Anzahl von Boards in beiden Räumen gespielt werden, auch wenn dies eine Überschreitung der regulären Spielzeit zur Folge hat. Der Turnierleiter soll in diesem Fall gemäß § 41 Strafpunkte zuweisen und nur dann anordnen, dass weniger Boards gespielt werden, wenn eine weitere Verzögerung den gesamten Turnierablauf beeinflussen würde (z. B. wenn die Einteilung für die nächste Runde dadurch verzögert wird). Der Turnierleiter kann darüber hinaus Matches wegen verspäteten Antretens kürzen, es müssen jedoch mindestens 75 % der angesetzten Boards gespielt werden, damit ein Match gültig ist. Wenn der Turnierleiter ein Match kürzt, legt er vor Spielbeginn die zu spielende Anzahl der Boards sowie die hierfür zur Verfügung stehende Zeit fest.

(2) Zuweisung künstlicher Scores Werden in einem Match mindestens 75 % aller Boards regulär in beiden Räumen gespielt und entscheidet der Turnierleiter, dass die Aufgabe eines Teams gemäß § 40 nicht vorliegt, so wird das IMP-Resultat nach der für die volle Anzahl von Boards gültigen Skala in SP umgewandelt, wobei nicht gespielte Boards wie folgt berücksichtigt werden:

1. Ist ein Team ursächlich schuld daran, dass weniger Boards als vorgesehen in dem Match gespielt werden (z. B. wegen verspäteten Antretens oder langsamen Spielens eines Teams) und ist das andere Team absolut schuldlos, so werden zur Berechnung des IMP-Resultats des Matches dem absolut schuldlosen Team für jedes fehlende Board 3 IMPs gutgeschrieben, jedoch maximal so viele IMPs, wie gemäß Siegpunktskala (für die angesetzte Boardanzahl) benötigt werden, um mindestens 12 SP zu erzielen, falls die gespielten Boards unentschieden ausgehen. Das schuldige Team erhält ohne Limit –3 IMPs für jedes fehlende Board.

Beispiel: In einem Liga-Match über 2 x 16 Boards kommt ein Team 60 Minuten zu spät an und der Turnierleiter entscheidet, dass in der 1. Halbzeit nur noch 8 Boards gespielt werden. In den restlichen 24 Boards geht der Kampf unentschieden aus.

Dann werden dem schuldigen Team für die nicht gespielten Boards 8 x –3 = –24 IMPs zugewiesen, während das unschuldige Team 10 IMPs gutgeschrieben bekommt (bei 32 Boards braucht man 10 IMPs, um (etwas mehr als) 12 SP zu erzielen). Somit würde der Kampf in SP mit 12,05 zu 5,61 gewertet.

2. Sind beide Teams daran schuld, dass weniger Boards als vorgesehen in dem Match gespielt werden, so wird das IMP-Resultat nur nach den tatsächlich gespielten Boards ermittelt, jedoch nach der für die volle Anzahl von Boards gültigen Skala.

3. Sind beide Teams unschuldig daran, dass weniger Boards als vorgesehen in dem Match gespielt werden, so erhalten beide Teams zusätzlich 3 IMPs für jedes nicht gespielte Board. Es gilt auch hier das Limit aus Nr.1.

(3) Ungültiges Match / nicht gespieltes Match Werden z. B. an einem Tisch falsche Boards gespielt, oder sitzen beide Paare eines Teams auf der gleichen Achse, oder spielt ein Team (bzw. ein Paar eines Teams) gegen falsche Gegner, so soll der Turnierleiter jedes schuldige Team gemäß § 42 mit Strafpunkten belegen und zusätzlich einen Neubeginn in regulärer Form anordnen, wenn abzusehen ist, dass mindestens 75% der Boards der betreffenden Matches regulär gespielt werden können. Ist ein Neubeginn unter diesen Umständen nicht mehr möglich, so erhält ein schuldloses Team 12 SP (z. B. wenn nur das Gegnerteam falsch saß oder der Turnierleiter bei einem Turnier falsche Boards gebracht hat), ein schuldiges Team 8 SP. Wenn es erforderlich ist, einen IMP-Score für ein derartiges Match zuzuweisen (z. B. bei Punktgleichheit), so ist dies der IMP-Score, der mindestens für 12 SP erforderlich ist (z. B. bei einem 16-Board-Match 7:0 IMPs bzw. 0:7 IMPs).

§ 40: Nichtantreten, verspätetes Antreten, Ausscheiden

(1) Nichtantreten eines Teams, verspätetes Antreten Wenn in einem Match z. B. durch verspätetes Antreten weniger als 75 % der angesetzten Boards regulär in beiden Räumen innerhalb der angesetzten Spielzeit gespielt werden können, so wird dieses grundsätzlich als aufgegeben betrachtet und als Niederlage bei KO-System bzw. mit 0 SP bei anderen Turnierarten gewertet. Bei privat gespielten Matches können sich auch die beiden beteiligten Teams mit Zustimmung des Turnierleiters / Obmanns auf eine Neuansetzung einigen.

(2) Ausscheiden eines Teams Ein freiwilliges Ausscheiden von Teams ist nur bei Turnieren nach Schweizer oder Dänischem System sowie bei Turnieren mit Qualifikations- und Endrunde möglich, und dabei auch nur dann, wenn dies in der Ausschreibung festgelegt ist, oder vom Turnierleiter angekündigt wurde. Ein Team scheidet jedoch grundsätzlich aus, wenn es zwei Matches nach Abs.1 aufgegeben hat. In einem Turnier nach Schweizer oder Dänischem System bleiben die erzielten Resultate bestehen. In den anderen Fällen werden sämtliche Resultate für dieses Team annulliert, für die Gegner bleiben die erzielten Resultate bestehen. Die Zuteilung von SP für die weiteren Gegner erfolgt gemäß Abs.3. 

(3) Siegpunkte-Zuteilung für das schuldlose Gegnerteam Für nicht stattgefundene Matches erhält das Gegnerteam das Maximum von

1. dem eigenen SP-Durchschnitt ohne Berücksichtigung von verhängten Strafpunkten;

2. der Differenz zwischen 20 SP und dem vom Gegnerteam erzielten SP-Durchschnitt ohne Berücksichtigung von verhängten Strafpunkten;

3. 12 SP.

Die IMPs werden entsprechend § 39 Abs.3 Satz 3 zugewiesen. Bei der Berechnung des jeweiligen SP-Durchschnitts erfolgt die Behandlung von Nachkommastellen nach § 36 Abs.3. Bei einem Turnier (bzw. einer Turnierphase) nach Round-Robin wird der Durchschnitt nach Beendigung des Round-Robin ermittelt; bei Turnieren nach Schweizer oder Dänischem System zum Zeitpunkt des nicht gespielten Matches.

Voraussetzung für das Heranziehen des eigenen SP-Durchschnitts gemäß Nr.1 und des vom Gegnerteam erzielten SP-Durchschnitts gemäß Nr.2 ist, dass mindestens drei Ergebnisse zur Errechnung des Durchschnitts zur Verfügung stehen.

§ 41: Zeitlimits, Verspätung

(1) Verspätung Ist ein Team zu Beginn der festgelegten Spielzeit eines Matches bzw. einer Halbzeit oder eines Segments nicht vollzählig und ist auch eine Komplettierung gemäß § 34 Abs.2 nicht möglich oder nicht gewünscht, so ist dieses wie folgt mit Strafpunkten zu belegen. Bei SP-Berechnung haben die Strafpunkte keinen Einfluss auf die SP des unschuldigen Teams.

1. Bei privat gespielten Matches (z. B. Teamliga oder DBV-Vereinspokal) wird ein verspätetes Team bei 5+ bis 15 Minuten Verspätung verwarnt. Ab der 16. Minute Verspätung (bei einem bereits verwarnten Team schon ab der 6. Minute Verspätung) werden je angefangene Minute Strafpunkte in Höhe von 0,1 SP bzw. 0,5 IMPs in KO-Matches verhängt. Weiter findet auch § 39 Anwendung.

2. Bei Turnieren mit Turnierleiter oder bei Zusammenkunft von mehr als drei Teams an einem Spielort wird ein verspätetes Team bei einer Verspätung von bis zu 5 Minuten verwarnt. Ab der 6. Minute (bei einem bereits verwarnten Team schon ab der 1. Minute) Verspätung werden je angefangene Minute Strafpunkte in Höhe von 0,1 SP bzw. 0,5 IMPs in KO-Matches verhängt. Weiter findet auch § 39 Anwendung.

Bei Turnieren gemäß § 2 Nr.1 und 5 kann der Turnierveranstalter eigene Sanktionsregelungen für Verspätungen erlassen, die nicht strenger als die genannten sein dürfen.

(2) Zeitlimits Die Dauer eines Matches bzw. einer Halbzeit oder eines Segments wird vom Turnierleiter bestimmt. Er soll dabei als Richtzeit 8 Minuten pro Board einschließlich Mischen und Teilen jedoch ohne Vergleichen der Scores und Ergebnisabgabe einhalten. Bei der Verwendung von Screens oder bei Teilnahme unerfahrener Teams ist die Richtzeit um 5 bis 10% höher anzusetzen.

Bei Turnieren nach § 2 Nr.3 und 4 sollte der Turnierleiter folgende Spielzeiten ankündigen:

- bei 8 Boards: 65 Minuten ( 70 Minuten mit Screens);

- bei 10 Boards: 80 Minuten ( 90 Minuten mit Screens);

- bei 16 Boards: 130 Minuten (140 Minuten mit Screens);

Die angegebenen Spielzeiten gelten ab dem vom Turnierleiter verkündeten Beginn der Runde. Wurde ein Team gemäß Abs.1 wegen Verspätung bestraft, so zählt der Zeitpunkt, von dem ab der Tisch komplett ist, als Rundenbeginn für diesen Tisch. Ist an einem Tisch das Spielen zusätzlicher Boards erforderlich, (Ersatz-Boards, erneutes Spiel eines verfälschten Boards usw.), so ist die Spielzeit für jedes derartige Board um 8 Minuten zu verlängern. Die Kürzung eines Matches durch den Turnierleiter ist entsprechend § 39 Abs.1 zulässig.

(3) Strafpunkte für langsames Spielen

1. Der Turnierleiter soll nach etwa der Hälfte der Spielzeit auf die verbleibende Zeit hinweisen. Wird die angegebene Spielzeit nicht eingehalten, so soll der Turnierleiter pro angefangene Minute 0,2 SP bzw. 1 IMP in KO-Matches Strafpunkte für den Tisch vergeben (somit kann es zu Strafen an beiden Tischen eines Matches kommen).

2. Die angegebenen Strafen werden im Regelfall am Tisch gleichmäßig auf beide Teams verteilt. Stellt jedoch der Turnierleiter oder ein von ihm benannter Beobachter fest, dass ein Team an der Verzögerung weniger oder überhaupt keine Schuld hat, so sollte er die Aufteilung der Strafe entsprechend der Verantwortung für die Verspätung anpassen.

3. Bei mehr als 25 Minuten Überschreitung entscheidet das TSG.

§ 42: Strafpunkte

(1) Unabhängig von den u. a. in § 38 (Verfälschtes Board) und § 41 (Zeitlimits, Verspätung) enthaltenen speziellen Strafbestimmungen ist der Turnierleiter berechtigt und zwecks Aufrechterhaltung der Ordnung bei einem Turnier verpflichtet, in folgenden Fällen Strafen zu verhängen:

1. Vorzeitiges Verlassen des Closed Room ohne Genehmigung des Turnierleiters gemäß § 35 Abs.1 Nr.2: von Verwarnung bis zu 2 SP bzw. 10 IMPs in KO-Matches;

2. Verspätete Meldung des Resultats eines Matches: von Verwarnung bis zu 1 SP bzw. 5 IMPs in KO-Matches;

3. Spielen falscher Boards, am falschen Tisch oder auf der falschen Achse: von Verwarnung bis zu 2 SP; in der letzten Runde eines Turniers bis zu 8 SP;

4. Weitergabe eines Boards, das nicht 13 Karten pro Fach enthält: von Verwarnung bis zu 1 SP bzw. 5 IMPs in KO-Matches für das Team des schuldigen Spielers;

5. Unvollständiges Ausfüllen der Konventionskarte: von Verwarnung bis zu 1 SP bzw. 5 IMPs in KO-Matches; 49

 

6. Zuschauen eines Spielers beim eigenen Team oder Verstoß des Non-Playing-Captain gegen § 35 Abs.5 beim Zuschauen: von 1 SP bis zu 5 SP bzw. von 5 IMPs bis zu 25 IMPs in KO-Matches;

7. Sonstige Verstöße gegen die TBR, die TO oder Anweisungen des Turnierleiters, sowie ungebührliches Verhalten gegenüber Turnierleiter(n) und / oder Mitgliedern des TSG: von Verwarnung bis zu 5 SP bzw. 25 IMPs in KO-Matches;

8. Verstöße gegen §§ 72 ff. TBR: von Verwarnung bis zu 20 SP bzw. 100 IMPs in KO-Matches, Suspendierung, Disqualifikation.

9. Wenn der Turnierleiter in einem KO-Match eine IMP Verfahrens- oder Disziplinarstrafe gegen ein Team verhängt, so wirkt sich diese Strafe direkt auf das Match-Ergebnis aus. Beispiel: Wenn das Match-Ergebnis 40 : 38 IMP zugunsten von Team A lautet und Team A eine 3 IMP Strafe erhält, so ist das Endergebnis 37 : 38 IMP.

(2) Im Übrigen findet § 32 Abs.2 i. V. m. § 91 TBR Anwendung.

V. DBV - Vereinspokal

§ 43: Beschreibung

(1) Der DBV-Vereinspokal ist ausgeschrieben für Teams aus Mitgliedern eines Mitglieds-vereins, die zunächst in ihrem Verein, dann in ihrem RV und schließlich auf nationaler Ebene in langen Teammatches (über mindestens 32 Boards) gegeneinander antreten (KO-System). Als RV i. S. dieses Kapitels gilt, sofern der RV in Sportbezirksverbände (Sport-bezirke) untergliedert ist, der jeweilige Sportbezirk.

(2) Das Spieljahr ist das Kalenderjahr; Matches der 1. Phase (vgl. § 45) können jedoch schon am Ende des Vorjahres ausgetragen werden. Grundsätzlich finden alle Bestimmungen der §§ 1 bis 22 und 33 bis 42 Anwendung, sofern nicht die speziellen Zusatzbestimmungen der §§ 43 bis 47 entgegenstehen. Die Verwendung von Bietboxen ist in allen Matches vorgeschrieben; über die Verwendung von Screens (ab der Phase 3) entscheidet vor Beginn des Spieljahres das Präsidium des DBV. Der DBV-Vereinspokal zählt als Deutsche Meisterschaft, somit sind die Teilnahmevoraussetzungen des § 2 Nr.4 anzuwenden. Der siegreiche Mitgliedsverein ist Deutscher Pokalsieger; die Mitglieder des Siegerteams, die gemäß § 34 Abs.3 Nr.2 Anspruch auf den Titel haben, erhalten den Titel eines Deutschen Meisters.

§ 44: Besondere Teilnahmebedingungen

(1) Startberechtigt sind nur solche Teams, die aus Mitgliedern desselben Mitgliedsvereins bestehen (Vereinsmitglieder). Sämtliche Spieler müssen die Teilnahmevoraussetzungen des nachstehenden Abs.2 erfüllen.

(2) Vereinsmitglieder sind teilnahmeberechtigt, wenn sie zu Beginn des Spieljahres eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:

1. Ihr gewöhnlicher, ständiger Aufenthaltsort entsprechend den Bestimmungen des jeweiligen Landesmeldegesetzes (Hauptwohnsitz i. S. dieser TO) befindet sich in der Gemeinde, in der der Verein, für den sie teilnehmen möchten, seinen Sitz hat, oder - falls an ihrem Hauptwohnsitz kein Verein besteht - diesen in dessen näherer Umgebung hat.

2. Ihr Hauptwohnsitz liegt im Verbandsgebiet des RV, an dessen Ausscheidung (§ 46) sie teilnehmen möchten, und sie sind entweder

a. ausschließlich; oder

b. seit mindestens 3 Jahren ununterbrochen

Mitglied in dem Verein, für den sie teilnehmen möchten. Der Nachweis der Mitgliedschaft ist vom Spieler über die bei der Geschäftsstelle geführte DBV Mitgliederdatenbank zu erbringen.

3. Sie sind seit mindestens sechs Jahren ununterbrochen Erstmitglied in dem Verein, für den sie teilnehmen möchten. Der Nachweis der Mitgliedschaft ist vom Spieler über die bei der Geschäftsstelle des DBV geführte Mitgliederdatenbank zu erbringen.

4. In Ausnahmefällen kann ein begründeter Antrag auf Spielberechtigung für das Folgejahr über den fraglichen Verein bis zum 15. Oktober bei der DBV-Geschäftsstelle eingereicht werden. Das Präsidium des DBV wird den Verein bis spätestens 15. November schriftlich über die Entscheidung unterrichten. Gegen die Entscheidung des Präsidiums besteht kein Einspruchsrecht.

(3) Die Mitgliedsvereine haben dem zuständigen Vorstandsmitglied, Ressort Sport, des RV bis spätestens 30. November des Vorjahres zu melden, ob sie überhaupt am DBV-Vereinspokal teilnehmen, soweit der jeweilige RV keinen anderen Zeitpunkt bestimmt. Bis zum 31. Dezember des Vorjahres, sofern im RV nicht anders festgelegt, haben sie das Team schriftlich mit vier bis acht Spielern inkl. DBV-Mitgliedsnummern zu melden, das den Mitgliedsverein auf RV-Ebene vertritt. Auf dieser Meldung muss der Teamkapitän mit Adresse, Telefonnummer und - sofern vorhanden - Email Adresse ausgewiesen sein.

(4) Bei Ergänzungen eines Teams können in Erweiterung der Bestimmungen aus § 34 ab RV-Ebene auch Spieler eingesetzt werden, die in diesem Spieljahr bereits in einem ausgeschiedenen Team desselben Mitgliedsvereins mitgewirkt haben. Alle derartigen Ergänzungen sind umgehend dem zuständigen Präsidiumsmitglied, Ressort Sport, (Sportwart) / Obmann des RV schriftlich zu melden.

(5) Bei Einsatz eines Spielers, der die Teilnahmebedingungen nicht erfüllt, ist dies grundsätzlich als Nichtantreten des schuldigen Teams anzusehen und gemäß § 40 zu werten.

(6) Tritt ein Team oberhalb der Mitgliedsvereinsebene ohne ausreichenden Grund oder unentschuldigt zu einem Match nicht an, so verliert der betreffende Mitgliedsverein die Startberechtigung für den DBV-Vereinspokal des Folgejahres. Eine weitere Ahndung durch das zuständige Schieds- und Disziplinargericht bleibt hiervon unberührt.

(7) Die RV melden dem DBV-Vizepräsidenten, Ressort Sport, bis spätestens zum 15. Februar die am DBV-Pokal teilnehmenden Teams und deren Kapitäne, sowie zum 31. Juli alle Ergebnisse und die für die nationale Ebene qualifizierten Vereine mit allen erforderlichen Angaben, einschließlich aller gemeldeten Spieler inkl. DBV-Mitgliedsnummer, sofern seitens des DBV-Vizepräsidenten, Ressort Sport, auf schriftlichen Antrag keine Fristverlängerung gewährt wird.

§ 45: Phase 1 - Vereinsebene

(1) Zur Ermittlung des Teams, das den Mitgliedsverein auf RV-Ebene vertritt, kann der Vorstand des Mitgliedsvereins entweder

1. einen reinen KO-Modus mit mindestens 32 Boards je Kampf wählen, wobei die Teamanzahl nach der 1. Runde auf eine Zweierpotenz (4, 8, 16, ...) zu reduzieren ist, soweit nicht Teams in eine spätere Runde gesetzt werden; oder

2. eine beliebige andere Durchführungsart wählen.

(2) In Zweifelsfragen oder bei Unstimmigkeiten hinsichtlich der Austragung entscheidet das Sportgericht des betreffenden RV.

§ 46: Phase 2 - Regionalverbandsebene

(1) Unterteilung von RV Damit auf nationaler Ebene genau 16 Teams teilnehmen, werden erforderlichenfalls vom Präsidium des DBV vor jedem Spieljahr die RV (Sportbezirke i. S. § 43 Abs.1) benannt, die in Teilbezirke zu unterteilen sind. Die Unterteilung erfolgt durch den Vorstand bzw. den hierzu beauftragten Obmann des jeweiligen RV in der Weise, dass die zu bildenden Teilbezirke jeweils etwa gleich stark besetzt sind und die beiden spielstärksten Mitgliedsvereine in verschiedene Teilbezirke eingeteilt werden. Hierbei sollten auch geographische Gesichtspunkte berücksichtigt werden.

(2) Durchführungsbestimmungen Die Durchführungsbestimmungen werden durch den jeweiligen RV festgelegt und bekanntgegeben.

§ 47: Phase 3 - Nationale Ebene

Sofern bis zum 31. Dezember des Vorjahres nichts Gegenteiliges bekanntgegeben wird, gilt nachfolgender Modus. Die 16 RV-Sieger spielen durch reines KO-System mit 48-Board Matches an zwei Wochenenden den Deutschen Pokalsieger aus. Vor jeder Runde ist erneut zu losen. Falls es die Situation erfordert, kann die Auslosung für eine Runde auch (teilweise) vorgezogen wer-den. Bei der Auslosung der ersten beiden Runden sind regionale Gesichtspunkte zu berücksichtigen.

VI. Schlussbestimmungen

§ 48: Ergänzende Ausführungsbestimmungen

Das Präsidium des DBV kann mit Zustimmung des Beirats des DBV gesonderte, ergänzende Ausführungsbestimmungen zu folgenden Themen erlassen:

(1) DBV Teamliga Ordnung

(2) Validierungs-Ordnung

(3) Ergänzung der Sofortauskünfte und Alertregeln

(4) Ausfüllhilfe für Konventionskarten

§ 49: Gültigkeit

(1) Die vorliegende Fassung dieser TO ist in der gemeinsamen Sitzung von Präsidium und Beirat des DBV am 25. Juli 2015 in Köln beschlossen worden. Sie tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und ersetzt die TO vom 1. September 2008 sowie alle nachfolgenden Veröffentlichungen zur Änderung und Ergänzung dieser, einschließlich der in den Anhängen zur vorliegenden TO geregelten Sachverhalte.

(2) Änderungen sind in der offiziellen Verbandszeitschrift des DBV zu veröffentlichen, bevor sie – frühestens zum ersten Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Monats – in Kraft treten können.

Anhang A: Richtlinie für Turniere im Bereich des DBV “Keine Toleranz für schlechtes Benehmen”

§ 1: Keine Toleranz für schlechtes Benehmen

Spieler wie auch Turnierleiter sollen sich immer höflich gegenüber allen Anwesenden verhalten und jede Handlung unterlassen, die andere verärgern, belästigen oder deren Freude am Spiel beeinträchtigen könnte. Alle Teilnehmer werden nachdrücklich gebeten, unverzüglich die Turnierleitung zu rufen, wenn sie der Meinung sind, dass sich ein Spieler nicht entsprechend benimmt.

Die Turnierleiter werden aufgefordert, schlechtes Benehmen nicht zu tolerieren. Sie sind angewiesen, auch von sich aus einzugreifen.

§ 2: Der DBV erwartet von allen Beteiligten
  • Grüßen Sie Ihre Gegner, bevor das Spiel beginnt;
  • Seien Sie ein guter Gastgeber bzw. ein guter Gast an jedem Tisch;
  • Akzeptieren Sie die Entscheidung des Turnierleiters bzw. des TSG;
  • Unterlassen Sie größere Diskussionen mit dem Turnierleiter bzw. dem TSG;
  • Loben Sie Ihren Partner nicht, wenn Ihr gutes Ergebnis auf einem Fehler der Gegner beruht, denn diese könnten sich dadurch verhöhnt vorkommen;
  • Sprechen Sie gelegentlich Ihren Gegnern eine Anerkennung aus, wenn diese gut gereizt oder gespielt haben;
  • Erteilen Sie vollständige Auskünfte, wenn Sie zur Reizung oder zur Markierung befragt werden.
§ 3: Der DBV akzeptiert von keinem der Beteiligten an einem Turnier
  • Unerwünschte Kritik oder herabsetzende Bemerkungen am Spiel oder der Reizung der Gegner;
  • Schadenfrohe oder gar hämische Bemerkungen nach einem guten Ergebnis;
  • Zu laute Kritik, Unhöflichkeiten, Unterstellungen, ordinäre Ausdrucksweisen oder sogar Drohungen gegenüber Partner, Gegnern, anderen Turnierteilnehmern, Zuschauern oder Turnierleitern;
  • Das Ärgern der Gegner durch unnötige oder wiederholte Fragen;
  • Das Diskutieren über Boards, wenn Spieler an anderen Tischen dadurch einen Informationsvorsprung erlangen könnten.
§ 4: Der DBV fordert von den Turnierleitern, Verstöße unnachsichtig zu ahnden

(1) Leichte Verstöße Unfreundliches Verhalten insbesondere gegenüber Partner und Gegnern, aber auch gegenüber dem Turnierleiter und anderen Anwesenden sind mit einer Ermahnung oder einem Punktabzug bis hin zu 20% eines Tops (0,5 SP bzw. 3 IMPs bei KO-Matches) zu ahnden.

Beispiele:

Das Erteilen unvollständiger / unverständlicher Auskünfte;

„Wie stark ist der SA?“ Antwort: „Schwach“;

Das absichtliche Ärgern des Gegners durch unnötige oder wiederholte Fragen;

Zum Partner: „Den Kontrakt hätte sogar meine Großmutter erfüllt“;

Zum Gegner: „Hätten Sie mehr nachgedacht, dann hätten Sie den Kontrakt leicht erfüllt“;

Zum Turnierleiter: „Diese Entscheidung hat doch mit Bridge nicht das Geringste zu tun“.

(2) Gravierende Verstöße Geringfügig unsportliches Verhalten oder wiederholte leichte Verstöße sind mit einem Punktabzug von 20% eines Tops (0,5 SP bzw. 3 IMPs bei KO-Matches) bis hin zu einem Punktabzug von 100% eines Tops (5 SP bzw. 25 IMPs bei KO-Matches) zu ahnden.

Beispiele:

Zum Partner: „Du bist krank im Kopf“ oder „Du bist der größte Dummkopf im ganzen Turnier“;

Zum Gegner: „Sie sollten besser zu Hause bleiben und ‘Mensch ärgere Dich nicht’ spielen“;

Zum Turnierleiter: „Diese Entscheidung ist doch völlig schwachsinnig, lernen Sie doch erst einmal Bridge spielen“;

Laut am Tisch: „6 SA können doch über -Doppelschnitt erfüllt werden“ (hierdurch könnten andere Spieler einen Vorteil erlangen).

 (3) Sehr schwere Verstöße Grob unsportliches Verhalten oder wiederholte gravierende Verstöße sind mit einem Abzug von 50% eines Tops (2 SP oder 10 IMPs bei KO-Matches) bis zu 150% eines Tops (8 SP oder 40 IMPs bei KO-Matches), der Suspendierung vom laufenden Durchgang oder sogar mit der Disqualifikation vom Turnier zu ahnden. Für die Disqualifikation ist § 91 B TBR maßgebend. Wiederholte gravierende oder schwerere Verstöße sollen in der Regel mindestens eine Suspendierung vom laufenden Durchgang nach sich ziehen.

Beispiele:

Zum Partner: „Du bist ja völlig geistesgestört“;

Zum Gegner: „So ein schwachsinniges Abspiel habe ich noch nie gesehen“;

Zum Turnierleiter: „Wenn Sie diese Entscheidung nicht zurücknehmen, dann muss ich mir für das nächste Jahr einen anderen Turnierleiter suchen“;

Zu anderen Teilnehmern: „In Board 1 gehen 6 SA nur, wenn sie von Nord gespielt werden“;

Absichtliche Regelverstöße, z. B. das wissentliche Spielen von der falschen Seite, um den Gegner zu verwirren;

Absichtliches Verfälschen der Turnierergebnisse, z. B. durch das bewusste Ansagen von absurden Endkontrakten.

(4) Verstöße außerhalb der Spielzeiten Die Spielzeit i. S. dieses Anhangs beginnt 30 Minuten vor Durchgangsbeginn und endet mit Ablauf der Protestfrist. Verstöße außerhalb der Spielzeiten haben keine Auswirkung auf das Turnierergebnis, sollen jedoch dem Disziplinaranwalt zur Kenntnis gebracht werden.

Anhang B: Zulässige Systeme und Konventionen (ZSuK)

§ 1: Allgemeines

(1) Im Bereich des DBV sind ausschließlich solche Systeme und Konventionen zugelassen, die dem Gegner vollständig offen gelegt werden und von beiden Spielern eines Paares verwendet werden.

(2) Zusätzlich zu den nachfolgenden Beschränkungen für Systeme und Konventionen dürfen die Gegenspieler keine Markierungsmethoden verwenden, bei denen die Information für den Alleinspieler verborgen bleibt, weil sie von einer Schlüsselinformation abhängt, die nur den Gegenspielern zur Verfügung steht, d. h. kodierte Markierungen (encrypted signals) sind verboten.

(3) Alle Turniere im Bereich des DBV werden gemäß den nachfolgenden §§ 2 bis 4 in System-kategorien eingeteilt, die sich hinsichtlich der erlaubten Systeme und Konventionen unter-scheiden.

§ 2: Systemkategorie A

Alle Systeme und Konventionen sind erlaubt. Bei der Verwendung Hochkünstlicher Systeme kann der Turnierveranstalter Auflagen in folgenden Bereichen festlegen:

1. Einreichung Hochkünstlicher Systeme;

2. Gegenmaßnahmen gegen Hochkünstliche Systeme;

3. Sitzrechte.

§ 3: Systemkategorie B

(1) Hochkünstliche Systeme gemäß Abs.2 sind verboten, alle anderen Systeme und Konventionen sind erlaubt.

(2) Ein System wird als Hochkünstliches System bezeichnet, wenn es systemgemäß mindestens eine der folgenden Eigenschaften aufweist:

1. Ein Pass in der Eröffnungsposition zeigt zumindest die Werte, die allgemein für eine Eröffnung auf 1er Stufe angesehen werden, auch wenn es alternative schwächere Varianten gibt;

2. Systemgemäß kann eine Farberöffnung auf der 1er Stufe schwächer als Pass sein;

3. Systemgemäß kann eine Farberöffnung auf der 1er Stufe mit einer Hand gemacht werden, die nicht der 18er Regel (die Anzahl der Figurenpunkte und die Anzahl der Karten in den beiden längsten Farben ergibt zusammen mindestens 18) entspricht (in 3. und 4. Hand muss die 18er Regel nicht erfüllt sein, sofern die Hand mindestens 8 Figurenpunkte enthält);

4. Systemgemäß kann eine 1 SA Eröffnung mit weniger als 9 Figurenpunkten gemacht werden;

5. Systemgemäß zeigt eine Farberöffnung auf 1er Stufe eine Länge (3 oder mehr Karten) oder eine Kürze (2 oder weniger Karten) in einer bestimmten Farbe (z. B. die 1 Pik Eröffnung zeigt 0-2 Pik-Karten oder mindestens 5er Pik);

6. Systemgemäß zeigt eine Farberöffnung auf 1er Stufe eine Länge (3 oder mehr Karten) in einer Farbe oder eine Länge (3 oder mehr Karten) in einer anderen Farbe (z. B. die 1 Karo Eröffnung zeigt entweder 5er Coeur oder 5er Pik).

Ausgenommen hiervon und damit erlaubt sind Eröffnungen von 1 Treff oder 1 Karo in einem starken Treff- oder in einem starken Karo-System, in dem die starke Eröffnung mindestens 13 Figurenpunkte verspricht.

§ 4: Systemkategorie C

(1) Hochkünstliche Systeme gemäß § 3 Abs.2 und Brown-Sticker Konventionen gemäß Abs.2 sind verboten. Weiter ist es nicht erlaubt, die Bedeutung der Eröffnungsansagen in Abhängigkeit von Gefahrenlage oder Position (1. bis 4. Hand) zu variieren (ausgenommen die Stärke von Farberöffnungen und die Punktspanne von SA-Eröffnungen, wobei Farberöffnungen auf 1er Stufe in 1. und 2. Hand systemgemäß immer der 18er Regel (vgl. § 3 Abs.2 Nr.3) genügen müssen).

(2) Folgende Konventionen gelten als Brown-Sticker:

1. Eine Eröffnung von 2 Treff bis 3 Pik, wenn sie mindestens eine Bedeutung enthält, die weniger als 10 Figurenpunkte enthalten kann, und wenn für die Eröffnung nicht für alle Varianten zumindest eine 4er Länge in einer bestimmten Farbe definiert ist.

Ausnahmen:

a. Eine Eröffnung, die mindestens eine 4er Länge in einer bekannten Farbe zeigt, wenn sie weniger als 10 Figurenpunkte verspricht. Wenn die Eröffnung nicht diese 4er Länge zeigt, so muss sie mindestens 13 Figurenpunkte beinhalten.

b. Eine Eröffnung mit 2 Treff oder 2 Karo, die ein Weak Two in einer der beiden Oberfarben zeigt und ggf. noch Hände beinhaltet, die mindestens 13 Figuren-punkte enthalten müssen.

2. Jede Zwischenreizung nach einer natürlichen Eröffnung von 1 in Farbe, falls sie keine bestimmte 4er Farbe verspricht.

Ausnahmen:

a. Natürliche SA-Zwischenreizungen;

b. Jedes Cuebid, das eine Hand mit mindestens 13 Figurenpunkten zeigt;

c. Ein Sprung-Cuebid in der Gegnerfarbe, das den Partner auffordert, mit Stopper in dieser Farbe 3 SA zu reizen.

Zur Vermeidung von Missverständnissen sei definiert, dass eine 1 Treff Eröffnung, die mit einem Double oder Single Treff gemacht werden kann und die offensichtlich natürlich und nicht-forcierend ist, als „natürliche Eröffnung“ und nicht als „künstliche Eröffnung“ gelten soll.

3. Jeder Zweifärber auf der 2er oder 3er Stufe, der weniger als 10 Figurenpunkte bein-halten kann, und bei dem systemgemäß eine der beiden Farben eine 3er oder kürzere Länge sein kann.

4. Bluffs, die vom System geschützt sind oder die abgegeben werden müssen.

(3) Bei Turnieren gemäß § 2 Nr.1, 2 und 5 TO kann der Turnierveranstalter beliebige weitere Einschränkungen beschließen. Diese sind den Teilnehmern in geeigneter Form vor Turnier-beginn bekanntzugeben.

§ 5: Systemkategorien und Systembeschränkungen

(1) Für Teamturniere gemäß § 2 Nr.4 TO sowie für die unterhalb der 1. Bundesliga angeordneten weiteren Bundesligen gilt Systemkategorie B; für alle anderen Turniere gemäß § 2 TO gilt Systemkategorie C. Der Turnierveranstalter kann mit der Ausschreibung eine hiervon abweichende Systemkategorie festlegen.

(2) Bei Individualturnieren kann der Turnierveranstalter gesonderte Systembeschränkungen vorgeben. Insbesondere kann das Spielen eines vom Turnierveranstalter zu bestimmenden einheitlichen Systems oder Systembeschränkungen auf bestimmte Systeme vorgeschrieben werden.

§ 6: Hinweise für Turnierleiter

Bei der Verwendung unzulässiger Systeme oder Konventionen werden dem Turnierleiter neben den in den §§ 32 und 42 TO i. V. mit den in den TBR genannten Möglichkeiten die nachfolgen-den Richtlinien an die Hand gegeben:

1. Verwendet ein Paar unzulässigerweise ein Hochkünstliches System, so soll der Turnierleiter das Paar anweisen, ab sofort ein zulässiges System zu spielen. Darüber hinaus soll der Turnierleiter für das betreffende Board automatisch einen künstlichen berichtigten Score zuweisen, es sei denn, die unschuldige Seite hat ohnehin einen besseren Score erzielt.

2. Verwendet ein Paar unzulässigerweise eine Brown-Sticker Konvention oder eine Konvention, die der Turnierveranstalter gem. § 4 Abs.3 verboten hat, so soll der Turnierleiter die Verwendung dieser Konvention ab sofort verbieten; verwendet ein Paar unzulässigerweise ein System, bei dem Eröffnungsansagen in Abhängigkeit von Position oder Gefahrenlage unterschiedliche Bedeutungen haben, so soll der Turnierleiter anordnen, dass sich dieses Paar ab sofort auf eine zulässige Variante einigt. Darüber hinaus soll der Turnierleiter für das betreffende Board automatisch einen künstlichen berichtigten Score zuweisen, es sei denn, die unschuldige Seite hat ohnehin einen besseren Score erzielt.