Sofortauskunft und Alert Prinzipien in der TO 2016

Ab dem 1. Januar 2016 wird in Deutschland die neue Bridge Turnierordnung 2016 gelten.

Für unsere Bridge Spieler wird der neu eingeführte Begriff „Sofortauskunft“ von Bedeutung sein.

Bis jetzt hatten wir nur mit dem Begriff "Alert" zu tun. Die Definition stammt aus der TO 2016 und lautet wie folgt:

Die Gegner sollen durch das korrekte Alertieren vor Schaden infolge von Unkenntnis einer besonderen Partnerschaftsvereinbarung bewahrt werden. Um das Übermitteln unerlaubter Informationen durch Fragen zu vermeiden und um Zeit zu sparen, wird die Prozedur „Alert – Frage – Auskunft“ in einigen Standardsituationen durch „Sofortauskunft“ des Partners ergänzt, die den Gegnern für deren Reizung relevante Informationen übermitteln.

In der Praxis gibt z.B. der Eröffner ein Gebot ab und sein Partner erteilt darauf eine mündliche „Sofortauskunft“.

Im Gegensatz zu Alert besteht für den Gegener keine Möglichkeit die Sofortauskunft zu unterbinden.

Die Inhalte des Anhangs F der TO 2016 befinden sich in den 2 folgenden Tabellen.

Übersicht Sofortauskunft oder Alert

Gebot Bedeutung Sofortauskunft Alert
1/ Nicht forcierend, mindestens 1 Karte
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Künstlich, stark, forcierend oder eine besondere Vereinbarung
"X" (Mindestzahl der Karten)
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1 SA (annähernd) ausgeglichen

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nicht (annähernd) ausgeglichen
"X bis Y" (Punktspanne) und ggf. Besonderheiten bei der Verteilung
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.

--------
2/ natürlich
------------------------------------------------
nur starke Bedeutungen

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sonstiges
"schwach"/"Eröffnungsstärke"/"stark"
---------------------------------------------
"stärkste Eröffnung"/"beliebiges semiforcing"
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.
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.

--------
2/ natürlich
-----------------------------------------------
sonstiges
"schwach"/"Eröffnungsstärke"/"stark"
-------------------------------------------------
.
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Sofortauskunft oder Alert "Antworten auf 1 SA Gebote"

Gebot Bedeutung Sofortauskunft Alert
1SA-(Pass)-
2
Stayman (verspricht 4er OF)
----------------------------------------------
sonstiges
"Stayman"
-------------------------------------------------
.
--------
1SA-(Pass)-
2//
zeigt genau 1 Farbe
----------------------------------------------
sonstiges
"xxx" (die gezeigte Farbe)
-------------------------------------------------
.
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Weitere alert-pflichtige Gebote:

Über das obengenannte hinaus sind in der 1. Biet-Runde (beginnend mit dem 1. Gebot) und danach unterhalb der 4er-Stufe folgende Ansagen zu alertieren:

1. künstliche Gebote (vgl. TBR, Begriffsbestimmungen).

Beispiele:

- Forcierende 1 SA-Antworten auf Eröffnungen mit 1 in Farbe;

- Gebote, die Werte oder Länge in anderen als der genannten Farbe zeigen.

2. Ansagen (auch Pass, Kontra und Rekontra) mit ungewöhnlicher Bedeutung oder solche Ansagen, die auf einer besonderen, ausdrücklichen oder impliziten Partnerschaftsvereinbarung beruhen (vgl. § 40 TBR). [Dazu gehören insbesondere alle konventionellen Ansagen]

Beispiele:

- Strafkontras auf natürliche Eröffnungen mit 1 oder 2 in Farbe;

- Kontras auf künstliche Gebote, die Werte in einer anderen Farbe zeigen;

- Passe auf gegnerische Gebote, die Werte (in einer Farbe) zeigen.

3. Natürliche Gebote, die von der Stärke her ungewöhnlich sind.

Beispiele:

- Nicht forcierende Sprünge in neuer Farbe als Antwort auf eine Eröffnung oder Gegenreizung;

- Nicht forcierender Farbwechsel mit einer ungepassten Hand auf eine Eröffnung des Partners mit 1 in Farbe;

- Forcierende einfache Hebungen von Eröffnungen mit 1 in Farbe;

- Ungewöhnlich schwache Sprunghebungen von Eröffnungen oder  Gegenreizung.